Wie rechnen Dermatologen Beratungen zu IGeL ab?

Jeder Hautarzt kennt das: Patienten lassen sich zu Selbstzahlerleistungen beraten, zum Beispiel zu Faltenbehandlungen mit Botox oder Entfernungen von Tätowierungen. Derartige Beratungen fallen in Hautarztpraxen oft häufiger an als die Inanspruchnahme der entsprechenden individuellen Leistungen. Häufig wird nicht bedacht, dass auch Beratungen zu IGeL privat als IGeL zu liquidieren sind.


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