Das Erstellen des Medikationsplans in der Hausarztpraxis

Die Vergütung der zum 1. Oktober 2016 eingeführten Positionen für das Erstellen des Medikationsplans erschien sehr einfach: Jeder Abrechnung der Chronikerpauschale 03220 wird von der KV automatisch die neue Position 03222 zugesetzt. Da das Erstellen des Medikationsplans bei Nicht-Chronikern mit der neuen Position 01630 berechnet werden kann, haben sich Fragen zur Abrechnung ergeben. der niedergelassene arzt gibt dazu Hinweise.


Im Gegensatz zu anderen Arztgruppen, die einen Zuschlag zur Grundpauschale für jeden Patienten erhalten, ist dies bei Hausärzten nur bei Chronikern mit Abrechnung der 03220EBM der Fall.


Medikationsplan für den Hausarzt verpflichtend?

Ein Medikationsplan ist auf Wunsch des Patienten zu erstellen und diesem auszuhändigen, wenn mindestens drei systemisch wirkendende Medikamente für mindestens 28 Tage verordnet werden. Dabei sind auch die Verordnungen von anderen Gebietsärzten einzubeziehen, sofern der Hausarzt davon Kenntnis hat.

Medikationsplan bei Nicht-Chronikern

Wird der Medikationsplan für einen Patienten erstellt, bei dem die Chronikerpauschale 03220 nicht abgerechnet wird, ist dieser mit der Position 01630 (39 Punkte / 4,07 Euro) abzurechnen. Bei Abrechnung der 01630 entfällt für das aktuelle und die folgenden drei Quartale die Vergütung des Zuschlags 03222. Wirksam wird das für Hausärzte nur in Fällen, in denen der Patient nach Abrechnung der 01630 in den drei Folgequartalen die Voraussetzungen zur Abrechnung der 03220 erfüllt, da der Zuschlag 03222 nur zusätzlich zur 03220 gewährt wird.

01630 EBM bei mehreren Hausärzten

Die 01630 kann innerhalb von vier Quartalen nur von einem Vertragsarzt abgerechnet werden.

Beispiel: Im IV. Quartal 2016 wird bei einem Nicht-Chroniker die 01630 abgerechnet.

Im I., II. oder III. Quartal 2017 wechselt der Patient – etwa wegen eines Wohnortwechsels – zu einem anderen Hausarzt, der keine Kenntnis davon hat, dass bereits ein Medikationsplan ausgestellt und berechnet wurde. Berechnet der neu in Anspruch genommene Hausarzt ebenfalls die 01630, wird sie diesem als Zweitabrechner gestrichen.

Dieser Sachverhalt dürfte erst mit relativ langer Zeitverzögerung bekannt werden, wenn die Abrechnungen der Ärzte nach mehreren Quartalen bei den Krankenkassen zusammen geführt werden und ­diese die Mehrfachabrechnung der 01630 feststellen.

Medikationsplan bei Geriatriepatienten in der Hausarztpraxis

Patienten können sowohl die Voraussetzungen zur Abrechnung

  • der Chronikerpauschale 03220 als auch
  • der Geriatriepositionen 03360 und 03362 erfüllen.

Werden bei demselben Patienten sowohl die 03220 als auch die geriatrische Betreuung nach 03362 abgerechnet, wird der Zuschlag 03222 nicht gewährt, weil die 03362 als obligaten Leistungsinhalt das Erstellen eines Medikationsplans beinhaltet.

Komplizierter kann es werden, wenn bei einem Nicht-Chroniker, der aber die Voraussetzungen zur Abrechnung der Geriatriepositionen 03360 und 03362 erfüllt, das Erstellen des Medikationsplans nach 01630 abgerechnet wird. Die 01630 schließt die 03362 im Krankheitsfall (im aktuellen und den folgenden drei Quartalen) aus.

  • wichtigJeder Abrechnung der 03220 wird von der KV automatisch die 03222 (10 Punkte) zugefügt.
  • Die 03362 schließt die 03222 in demselben Quartal aus.
  • Bei Nicht-Chronikern ist das Erstellen des Medikationsplans mit 01630 berechnungsfähig (39 Punkte).
  • Die 01630 schließt die 03362 für das aktuelle und die drei folgenden Quartale aus.
  • Wird die 01630 von mehreren Ärzten, unter Umständen auch von dazu berechtigten Fachgebietsärzten, abgerechnet, wird dem Zweitabrechner die 01630 gestrichen

Beispiel: Bei einem Geriatriepatienten wird im IV. Quartal 2016 die 01630 abgerechnet. In einem der drei Folgequartale erfüllt der Patient die Voraussetzungen der Geriatriepositionen 03360 und 03362, etwa weil er 70 Jahre alt geworden ist und eines der zur Abrechnung 03360 und 03362 berechtigenden geriatrischen Syndrome beziehungsweise eine Pflege­stufe vorliegt.

Wird in einem der drei ersten Quartale nach Abrechnung der 01630 die 03362 abgerechnet, entfällt diese, weil deren Berechnung wegen der zuvor im IV. Quartal 2016 abgerechneten 01630 ausgeschlossen ist.

Tritt dieser Fall ein, ist betroffenen Hausärzten zu empfehlen, gegen die Streichung der 03362 Widerspruch einzulegen und um Streichung der zuvor abgerechneten 01630 zu bitten, da die 03362 (159 Punkte) höher bewertet ist als die 01630 (39 Punkte).

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