Abdingung: Der sichere Weg zum höheren Honorar
Die GOÄ bietet einen rechtssicheren Weg, um Honorare auch oberhalb des 3,5-fachen Faktors zu erlangen. Die Regelung dafür ist der § 2 der GOÄ. Es heißt dort „Abweichende Vereinbarung“, umgangssprachlich ist der Begriff „Abdingung“.
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