Behandlungspflicht ohne Wenn und Aber?
Die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen ist nach wie vor durch mengenbegrenzende Maßnahmen wie Praxisbudgets, Regelleistungsvolumen und so weiter quartalsbezogen begrenzt. Es ist nachvollziehbar, dass bei Erreichen der Vergütungsobergrenzen wenig Neigung besteht, zusätzliche Patientinnen anzunehmen bzw. zu behandeln.
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