Gynäkologie: 6 häufige Probleme bei Terminfällen

Seit dem 1. Januar 2023 erhalten Ärztinnen und Ärzte des fachärztlichen Versorgungsbereichs eine höhere Vergütung für Leistungen, die an kurzfristig vereinbarten Terminen erbracht werden und durch Hausärztinnen und -ärzte oder durch die Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) vermittelt wurden. Neu vereinbart wurden auch die Vergütungen in Abhängigkeit von den Fristen der Terminvereinbarung bis zum vereinbarten Behandlungs­termin. Zu diesem Themenkomplex haben sich einige Fragen ergeben.


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