Gynäkologie: Diagnoseangaben in der Rechnung

Nach der GOÄ sind Diagnoseangaben in der Rechnung nicht verpflichtend, aber üblich. Sie werden in der Regel von Kostenträgern verlangt. Dem Arzt können sie helfen, möglichen Einwänden von Kostenträgern gegen berechnete Leistungen oder Begründungen für höher bemessene Faktoren vorzubeugen.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung