Gynäkologie: Diagnoseangaben in der Rechnung
Nach der GOÄ sind Diagnoseangaben in der Rechnung nicht verpflichtend, aber üblich. Sie werden in der Regel von Kostenträgern verlangt. Dem Arzt können sie helfen, möglichen Einwänden von Kostenträgern gegen berechnete Leistungen oder Begründungen für höher bemessene Faktoren vorzubeugen.
Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Sie haben noch keinen Zugang? Dann können Sie sich hier kostenlos registrieren.