Auch bei Akne: wIRA

Die Therapie mit wassergefiltertem Infrarotlicht (wIRA) ist einfach durchzuführen und bei Akne gut wirksam.

Die spezielle Bauart der wIRA-Lampen erlaubt die Wahl des Spektralbereiches durch vorgeschaltete Spektral- und Wasserfilterung. Durch die Filterung wird vor allem im Infrarot-A-Bereich ein hohes Eindringvermögen in das Gewebe mit nur geringer thermischer Oberflächenbelastung erzielt. Zur Aknebehandlung können die Strahler mit speziellem „Akne-Filter“, aber auch als Weißlichtstrahler eingesetzt werden. Die Wärme empfinden die Patienten als intensiv, aber angenehm. Im Gewebe werden Durchblutung und Sauerstoffpartialdruck gesteigert. Die Entzündungsminderung von wIRA beruht somit auf thermischen und nicht-thermischen Effekten. Einige weitere Anwendungsgebiete von wIRA sind Narbenbehandlung, Hautstraffung, die Behandlung von Tränensäcken, Augenringen und Cellulite, von vulgären Warzen und von Feigwarzen.

Wichtig 

  • wIRA ist in der dermatologischen Praxis vielseitig einsetzbar.
  • Eine wIRA-Therapie ist als IGeL nach der GOÄ abzurechnen.
  • Wir empfehlen die Abrechnung mit der Nummer 567 GOÄ analog (mit 1,8-fachem Faktor: 9,55 Euro). Bei aufwendigerer Behandlung (z. B. Behandlung mehrerer Areale) kann bis 2,5-fach gesteigert werden (13,26 Euro je Sitzung).

Bei sachgemäßer Anwendung sind bisher keine Schäden beschrieben. Die Wasserfilterung ermöglicht lange Anwendungszeiten. Es gibt kein festes Schema, Anzahl und Frequenz der Anwendungen sind indikations- und patientenabhängig. Eine einzelne Anwendung dauert meist etwa zwanzig bis dreißig Minuten. Pro Woche werden je nach Anwendungsgebiet eine bis fünf Behandlungen durchgeführt. Bei vielen Patienten reichen vier bis zehn Behandlungen. Eine Erhaltungstherapie erfolgt bei Cellulite zum Beispiel vierteljährlich.

Kosten und Akzeptanz

Die Investitionskosten liegen einschließlich eines Farbfiltersatzes bei etwa 2.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer). Der Platzbedarf ist gering. Die Durchführung erfordert nach dem Aufklärungsgespräch und dem IGeL-Behandlungsvertrag fast keine „Arztzeit“ mehr. Die Helferin ist mit dem Patienten etwa 15 Minuten beschäftigt. Die Raumbelegungszeit beträgt etwa 45 Minuten pro Patient.

Auch bei kleineren Patientenzahlen ist die wIRA-Therapie wirtschaftlich – durch die hohe Akzeptanz als in der Regel nebenwirkungsfreies, „naturnahes“ Verfahren mit hohem Wellnessfaktor und überschaubaren Kosten für den Patienten.

Abrechnung

Da die spezielle Form der Infrarotanwendung als „Tiefenwärme“ oder „Farbtiefenwärme“ im EBM nicht enthalten ist, ist die wIRA-Therapie eine IGeL. Als solche ist sie nach der GOÄ zu berechnen. Für das Aufklärungsgespräch speziell zu dieser Therapie kann die Nummer 1 GOÄ berechnet werden, bei mindestens zehn Minuten Dauer und wenn keine andere Leistung als die in der Anmerkung zur Nr. 3 genannten Ziffern berechnet wird, auch die Nummer 3. Da es im Angebot schwierig ist, zwischen „kurzen“ und „langen“ Gesprächen zu differenzieren, kommt meist Nr. 1 GOÄ zum Ansatz. Für die Infrarottherapie selbst kann in der GOÄ die Nummer 538 (Infrarotbehandlung, 1,8-fach: 4,20 Euro) herangezogen werden. Bei wIRA-Therapie wird meist analog berechnet mit der Nummer 567 GOÄ (Fototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung, 91 Punkte, Einfachsatz: 5,30 Euro, 1,8-fach: 9,55 Euro). Letzlich ist die anzusetzende Ziffer bei IGeL aber wählbar, denn der Patient orientiert sich vor allem am „Endpreis“.

Nummer 567 GOÄ kann auch analog je Sitzung nur einmal berechnet werden. Wenn in einer Sitzung verschiedene Areale (ggf. auch mit unterschiedlichen Einstellungen oder zusätzlicher Farbanwendung) behandelt werden, kann Nummer 567 zum Beispiel mit der Begründung „erhöhter Aufwand wegen Behandlung an mehreren Lokalisationen“ bis 2,5-fach gesteigert werden. Mit dem 2,5-fachen Faktor resultieren 13,26 Euro je Sitzung.

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