Behandlung von Aknenarben mit Needling

Needling ist insbesondere bei Aknenarben nicht nur medizinisch, sondern auch als IGeL-Angebot interessant.

Die Behandlung von Aknenarben ist in der Regel eine IGeL. Unabhängig von der angewandten Methode würde eine Behandlung zulasten der GKV voraussetzen, dass eine schwere Entstellung oder Funktionsbeeinträchtigung vorläge.

Wichtig: 

  • Needling hat sich als Behandlungsverfahren bei Aknenarben etabliert.
  • Meist wird die Anwendung durch andere Behandlungen ergänzt.
  • Typische (aber individuell zu bestimmende) Ziffern für die Abrechnung sind die Nrn. 1, 5, 485 analog und 755 GOÄ analog.
  • Bei der Berechnung von Materialkosten ist § 10 GOÄ zu beachten.

Manchmal bezweifeln Patienten das. Schließlich sei die Narbe doch durch eine Krankheit entstanden. Doch nur bei einer schriftlichen Bestätigung der Krankenkasse, bezogen auf die Befunde und die vorgesehene Behandlung, kann man sicher sein, dass der Arzt nicht wegen Abrechnungsbetruges belangt wird und der Patient die Kosten nicht noch im Nachhinein von seiner Kasse berechnet bekommt. 

Als vorgesehene Behandlung hat sich das Needling neben Laser, Ultraschall und tiefem Peeling etabliert. Dabei unterscheidet man je nach Nadellänge zwischen kosmetischem, medizinischem oder ästhetischem und chirurgischem Needling. Zur Behandlung von Aknenarben ist meist das kosmetische, nur oberflächlich in die Haut eindringende Needling geeignet. Technisch erfolgt die Behandlung mit Rollersystemen, die es sowohl als Einwegprodukte als auch als Roller mit austauschbaren Köpfen gibt. Needling lässt sich gut mit anderen Behandlungsformen kombinieren, z. B. mit einem vorbereitenden oberflächlichen Fruchtsäurepeeling, einer Mesotherapie direkt nach dem Needling, einer Therapie mit Platelet Rich Plasma und einer kosmetischen Nachbehandlung.

Die gesamte IGeL kann somit sehr komplex sein. Wegen dieser großen Streubreite können die gesamten individuell entstehenden Behandlungskosten bei Aknenarben sehr unterschiedlich sein und wir greifen hier bezüglich der Abrechnung das Needling heraus.

Needling-Behandlungen erfordern weder eine wesentliche Investition noch zusätzlichen Platz. Allerdings erfordern sie Arztzeit: Nach den Vorgaben der Berufsordnung wird sie überwiegend als (wenn auch oberflächlich) invasive Behandlung und damit als nicht delegierbar angesehen.

Nach Reinigung des zu behandelnden Areals reicht für das oberflächliche Needling gewöhnlich eine anästhesierende Creme aus. Nach deren Entfernung und nach Desinfektion erfolgt das Needling, ggf. werden Therapeutika wie Hyaluronsäure aufgebracht. Eine Kühlung ist nicht unbedingt erforderlich, wenn, reicht meist ein Spray. Die Dauer der Behandlung ist sehr unterschiedlich, häufig reichen 10 bis 15 Minuten. Die Behandlungen müssen unterschiedlich häufig wiederholt werden. In Abständen von vier bis sechs Wochen umfasst das zwei bis sechs Sitzungen.

Abrechnung

Die jeweiligen Beratungen (Nr. 1 GOÄ) und Untersuchungen (Nr. 5 GOÄ) sind berechenbar, allerdings unter Beachtung der Regel „nur einmal im Behandlungsfall neben GOÄ-Nrn. ab Nr. 200 an aufwärts“. Für eine Oberflächen-Anästhesie ist Nr. 485 GOÄ analog berechenbar, für das eigentliche Needling kann Nr. 755 GOÄ analog angesetzt werden. Ggf. kommt zusätzlich Nr. 209 GOÄ zum Ansatz. Wesentlich preisbildend sind die Materialkosten. Wenn nicht rezeptiert wird, ist § 10 GOÄ zu beachten. Der gilt – wie insgesamt die GOÄ – auch bei IGeL. Es ist deshalb nicht statthaft, Aufschläge zu erheben. Und erst recht nicht, ein Gerät mit austauschbaren Köpfen zu verwenden, aber für den Kopf den (höheren) Preis für ein Einmal-Gerät anzusetzen. Letztlich richten sich die ansetzbaren Ziffern und deren Faktoren aber auch nach Marktpreisen, diese liegen nach Beobachtung je Sitzung bei 80 bis 200 Euro.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung