KV-Honorar 2015

Hoch gesteckt waren die Ziele der Ärzteseite für die Verhandlungen mit den Krankenkassen zur Festlegung der Honorar­steigerungen für das Jahr 2015. Ergebnis: Von den ursprünglich angestrebten drei bis fünf Milliarden Euro konnten gerade

mal 800 Millionen vereinbart werden. Wie partizipieren Hautärzte davon?

Wichtig
  • Für alle Vertragsärzte zusammen ergeben die für 2015 vereinbarten Änderungen ein Honorarplus von 800 Mio. Euro
  • Der Orientierungswert für die EBM-Position wird um 1,4 Prozent auf 10,2718 angehoben
  • Die PFG für Hautärzte wird erhöht
  • Unter Berücksichtigung der Morbiditäts­entwicklung finden regional Honorar­verhandlungen für 2015 statt

Experten in Sachen Honorar hatten sich wegen der von den Krankenkassen als unakzeptabel eingestuften Forderung der Ärzte­seite – diese hatte ein Plus von drei bis fünf Milliarden Euro für 2015 zur Debatte gestellt – auf eine längere Verhandlungsrunde im Bewertungsausschuss und erweiterten Bewertungsausschuss eingestellt. Überraschend kam es bereits in der ersten Verhandlungsrunde mit den Vertretern der Krankenkassen am 27. August 2014 zu Ergebnissen, die in der Summe eine Honorarsteigerung in Höhe von 800 Millionen Euro für 2015 ausmachen.

Orientierungswert

Gemäß gesetzlicher Vorgabe im SGB V hat der Bewertungsausschuss jeweils für das Folgejahr den so genannten Orientierungspunktwert festzulegen. Im Jahr 2014 betrug dieser 10,13 Cent. Für 2015 wurde eine Anhebung um 1,4 Prozent beschlossen, der Orientierungspunktwert beträgt dann 10,2718 Cent. Mit dem Orientierungswert werden die im EBM mit Punktzahlen bewerteten Leistungen multipliziert, daraus ergibt sich die Vergütung. Beispiel: Die Grundpauschale 10211, bewertet mit 140 Punkten, ergab mit dem Punktwert 10,13 Cent bisher 14,18 Euro, 2015 sind es mit dem Punktwert 10,2718 Cent 14,38 Euro. Für eine Hautarztpraxis mit 1500 Fällen ergibt sich damit ein Honorarplus von 300 Euro pro Quartal. Einige KVen konnten regional schon für 2014 einen höheren Punktwert als 10,13 Cent erzielen, in diesen KVen wird der vereinbarte höhere Punktwert ebenfalls um 1,4 Prozent angehoben.

Insgesamt über alle Arztgruppen schlägt die Erhöhung des Orientierungspunktwerts für 2015 mit circa 425 Millionen Euro zu Buche.

Plus für die PFG

Für den hausärztlichen und den fachärztlichen Versorgungsbereich sind je 132 Millionen Euro Honorarplus für 2015 vorgesehen. Im fachärztlichen Versorgungsbereich wird mit diesem Betrag die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) aufgestockt. Verteilt auf die PFG´s aller Facharztgruppen dürfte sich damit allerdings nur eine Anhebung im Bereich von einigen Cent er­geben. Die Details hierzu sind noch nicht beschlossen.

Morbiditätsstruktur

Der Bewertungsausschuss hat gemäß §87a SGB V außerdem Empfehlungen für die KVen abzugeben, wie Veränderungen der Morbiditätsstruktur bei den regionalen Honorarverhandlungen zu berücksichtigen sind. Ein­bezogen werden dabei Behandlungsdiagnosen und demografische Kriterien (Alter und Geschlecht der Versicherten). Beispiel: Viele junge Versicherte haben in den letzten Jahren die neuen Bundesländer verlassen, der durchschnittliche Behandlungsbedarf der verbliebenen älteren Versicherten erhöht sich dadurch. Das Institut des Bewertungsausschusses ermittelt einen Faktor zur Anpassung der Vergütungen in den einzelnen KVen und der fällt wegen der unterschiedlichen Morbiditätsentwicklung verschieden aus. Ermittelt wurden für 2015 Veränderungsraten zwischen etwa 0,1 und 1,0 Prozent, für zwei KVen sogar ein geringfügig negativer Wert (Berlin –0,0336 und Bremen –0,0208 Prozent). Aber: Hierbei handelt es sich nur um Empfehlungen, die
in den regionalen Honorarverhandlungen umzusetzen sind oder auch nicht.

Aussichten

Die Details zur Verwendung der 132 Millionen Euro für den fachärztlichen Versorgungsbereich wird der Bewertungsausschuss Ende September 2014 (leider vor Redaktionsschluss) festlegen. Eine grundsätzliche Reform der Facharztkapitel des EBM ist nach jetziger Planung erst für 2016 vorgesehen.

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