Das Entfernen von Tattoos und dessen Berechnung als IGeL ist insofern unproblematisch, als den Patienten durchweg klar sein dürfte, dass es sich dabei nicht um eine Kassenleistung handelt. Dennoch sollten Sie bei einer derartigen Behandlung vorab immer einen schriftlichen Behandlungsvertrag schließen, in dem Sie auf die voraussichtlichen Kosten der Behandlung hinweisen und auch darauf, dass nach dem Entfernen der Tattoos sichtbare Hautveränderungen bestehen bleiben können. Die "wirtschaftliche Aufklärung" erlangt in jüngster Zeit bei rechtlichen Auseinandersetzungen immer größere Bedeutung: Patienten argumentieren häufig, sie hätten die Behandlung nicht in Anspruch genommen, wenn ihnen die (hohen) Kosten vorab bekannt gewesen wären - etwa, wenn sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind. Ohne wirtschaftliche Aufklärung könnten Sie bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung unterliegen.
Wichtig |
---|
Tattoo-Entfernungen als IGeL
|
Investitionen
Laser, die sich zum Entfernen von Tätowierungen eignen, werden auch für GKVBehandlungen in der Hautarztpraxis eingesetzt, zum Beispiel zum Entfernen von Naevi flammei und Hämangiomen. Insofern ist das Entfernen von Tätowierungen mittels Laser als IGeL besonders interessant.
Liquidation
Neben der eigentlichen Laserbehandlung zum Entfernen von Tätowierungen sind auch die Begleitleistungen privat nach der GOÄ als IGeL abzurechnen, so Beratungen zur Tätowierung nach Nr. 1 GOÄ, Untersuchungen nach Nr. 5 GOÄ, das Auftragen von Externa usw. Die eigentliche Lasertherapie wird analog nach GOÄ-Positionen abgerechnet, wobei die Analogabgriffe gemäß einer Empfehlung des Gebührenausschusses der Bundesärztekammer überwiegend auf der Basis der behandelten Fläche erfolgen (siehe Kasten).
Dokumentation
Da beim Entfernen von Tätowierungen mittels Laser mehr oder weniger sichtbare Hautveränderungen bestehen bleiben können, ist zu empfehlen, den ursprünglichen Zustand und den Zustand nach der Behandlung fotografisch festzuhalten. Eine Kopie der Fotos für den Patienten kann mit der Nr. 1253 GOÄ analog abgerechnet werden: 20,11 Euro (2,3- fach) oder günstiger: 10,00 Euro (1,14-fach).