Bei kurzfristiger Terminvergabe Praxis bessere Vergütung für Nervenärzte

Seit dem 1. Januar 2023 werden für Terminvermittlungen durch die Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) in Abhängigkeit von der Länge der Frist bis zum Behandlungstermin höhere Zuschläge auf die Grundpauschalen vergütet, ebenso bei Terminvermittlungen durch die Hausarztpraxis. Alle Leistungen im Arztgruppenfall werden bei Terminvermittlung durch die TSS oder die Hausarztpraxis extrabudgetär vergütet.


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