Berechnungsausschluss „Nicht neben“ häufig nachteilig ausgelegt
Innerhalb der Kapitel 16 (Neurologie) und 21 (Psychiatrie) und wechselseitig zwischen den Gebührenordnungspositionen (GOP) des Kapitels 16 und 21 des EBM bestehen gegenseitige Berechnungsausschlüsse, die häufig „überinterpretiert“ werden mit unnötigen Honorarverlusten.
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