Keine Gefälligkeitsatteste!
Die Flut der von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, auch in nervenärztlichen, neurologischen und psychiatrischen Praxen, erbetenen Bescheinigungen und Attesten nimmt konstant zu. Das Ausstellen von Attesten ist keine Krankenbehandlung und ist somit in der Regel privat als IGeL zu liquidieren.
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