Keine Gefälligkeitsatteste!

Die Flut der von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, auch in nerven­ärztlichen, neurologischen und psychiatrischen Praxen, erbetenen Bescheinigungen und Attesten nimmt konstant zu. Das Ausstellen von Attesten ist keine Krankenbehandlung und ist somit in der Regel privat als IGeL zu liquidieren.


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