Neurologie: Segelanweisung zu Selbstzahlerleistungen
Ob, wann und wie Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen als IGeL angeboten werden dürfen, wird kontrovers erörtert. Die Ärztekammern haben in Zusammenarbeit mit den KVen eine sogenannte „Segelanweisung“ erstellt, in der die Grundsätze der vertragsärztlichen Behandlung und des Anbietens von IGeL erläutert werden.
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