Obligate Leistungsinhalte vollständig erbringen und dokumentieren
Gemäß 2.1 der allgemeinen Bestimmungen des EBM ist eine Gebührenordnungsposition (GOP) nur berechnungsfähig, wenn der obligate Leistungsinhalt vollständig erbracht und dokumentiert ist. Bei Abrechnungsprüfungen wird zunehmend auch die Dokumentation der abgerechneten Leistungen einbezogen.
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