Psychosomatik: Dokumentation wird in der Nervenarzt-Praxis verstärkt geprüft
Fachärztinnen und -ärzte aus den Bereichen Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie rechnen die Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung mit den Gebührenordnungspositionen (GOP) 35100 und 35110 bei einem Großteil ihrer Fälle ab. Bei Prüfungen der Dokumentation zu diesen Positionen hat es vermehrt Beanstandungen und auch Streichungen gegeben. Das lässt sich vermeiden.
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