Umsatzsteuer kann in der nervenärztlichen Praxis anfallen

Fachärztinnen und -ärzte der Fach­bereiche Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie dürften in relativ seltenen Fällen betroffen sein. Aber dennoch: Bei Steuer­prüfungen könnte festgestellt werden, dass umsatzsteuerpflichtige Leistungen über die Freigrenzen hinaus liquidiert wurden. Mögliche Folge: Empfindliche Nachzahlungen.


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