Was gibt es Aktuelles aus der Gesundheitspolitik im April?

Hauptstadtdiabetologinnen: Neues medizinisches Netzwerk in Berlin • Krankenhausreform: Neuer Vorschlag bis Ende April • Tag des Gesundheitsamtes: Prävention und Gesundheits­förderung • Notfallreform: Experten der ambulanten Versorgung einbinden

Hauptstadtdiabetologinnen: Neues medizinisches Netzwerk in Berlin

Am 15. März 2023 hat sich das Netzwerk „Hauptstadtdiabetologinnen“ in Berlin Charlottenburg gegründet. Unter Leitung von Dr. Iris Dötsch, Inhaberin einer diabetologischen Schwerpunktpraxis und Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Niedergelassenen Diabetologen, haben sich 18 Diabetologinnen – die sowohl stationär als auch ambulant tätig bzw. niedergelassen sind – erstmalig getroffen. Das Ziel: Das Netzwerk will Ärztinnen und allgemein Frauen, die im Gesundheitswesen tätig sind, die Möglichkeit zur Vernetzung bieten. Es geht um Dialoge und Coachings, analog zu anderen Netzwerken. Damit sollen u. a. die Praxisübernahme unterstützt und die berufliche Zusammenarbeit gefördert werden.

Quelle: Bundesverband der Niedergelassenen Diabetologen e. V. 


Krankenhausreform: Neuer Vorschlag bis Ende April

Das Bundesgesundheitsministerium will bis Ende April einen neuen Vorschlag zur Krankenhausreform vorlegen. Auf der Grundlage sollen konkrete Auswirkungen der Reform modelliert werden können. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 23. März 2023 nach der Sitzung der„Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform“ an. Der Basisvorschlag soll konkrete Umsetzungsparameter enthalten, die den Ländern eine Folgenabschätzung der Reform erlauben. Krankenhaus-Level und Leistungsgruppen sollen einander zugeordnet werden. In Ausnahmefällen, vor allem in ländlichen Regionen, sollen die Länder flexibler planen können und die Möglichkeit bekommen, Leistungsgruppen, die eigentlich nur in Krankenhäusern der Level II und III erlaubt werden, auch in kleineren Level I-Krankenhäusern anzubieten. Umgekehrt müssten aber die Qualitätskriterien, um eine Leistungsgruppe zu erreichen, klar und bundesweit einheitlich definiert sein, betonte Lauterbach. Viele Krankenhäuser würden sich in einer Abwärtsspirale befinden, so Lauterbach. Sie hätten zu wenig Personal, zu wenige Fälle und gerieten zunehmend in eine finanzielle Schieflage. Dieser Teufelskreis müsse durchbrochen werden. Es sei Konsens: Für eine Krankenhausreform werde es höchste Zeit. Ohne würden viele Kliniken nicht überleben, so der Minister. Hintergrund: Die Ampel-Koa­lition hat sich vorgenommen, notwendige Reformen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung auf den Weg zu bringen. Ziel der Krankenhausreform ist es, unnötige Klinikschließungen zu vermeiden und flächendeckend eine qualitativ hochwertige Versorgung auch in ländlichen Regionen sicherzustellen. 

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit


Tag des Gesundheitsamtes: Prävention und Gesundheits­förderung

Die rund 400 Gesundheitsämter in Deutschland sind das Rückgrat aller Bemühungen um die Gesundheit der Bevölkerung. Sie haben eine entscheidende Rolle auch bei Prävention und Gesundheitsförderung, dem Motto für den diesjährigen Tag des Gesundheitsamtes am 19. März. Prävention umfasst alle Aktivitäten, die Erkrankungen vermeiden, verzögern oder weniger wahrscheinlich machen. Gesundheitsförderung zielt darauf ab, Ressourcen für die Gesunderhaltung zu stärken. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weltweit gehen davon aus, dass eine gesunde Lebensweise von den Möglichkeiten bestimmt wird, die sich einer Person bieten. Mehr Sport zu treiben gelingt z. B. in einem sozioökonomisch benachteiligten Stadtviertel auch trotz Plakatkampagnen nur schwer, wenn es dort kaum Grünflächen oder Spazierwege gibt. Gesundheitsämter spielen daher eine zentrale Rolle dabei, Gesundheitsförderung und Prävention vor Ort umzusetzen. Den Tag des Gesundheitsamtes hat das Robert Koch-Institut erstmals 2019 ausgerufen, um die Arbeit der Gesundheitsämter zu würdigen.

Quelle: Robert Koch-Institut


Notfallreform: Experten der ambulanten Versorgung einbinden

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat im März in Berlin zur geplanten Krankenhausreform der Bundesregierung eine Resolution einstimmig verabschiedet.

In der vergangenen Woche hat die Regierungskommission in ihrer 4. Stellungnahme ihre Empfehlungen für eine „moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ veröffentlicht. Während vergangene Vorschläge die bisherigen etablierten Strukturen gewürdigt und mit einbezogen haben, bricht die vorliegende Stellungnahme mit diesem konstruktiven Vorgehen. Die vorhandene Notdienstgestaltung fußt auf kooperativen und arbeitsteiligen Strukturen. Diese gilt es, konstruktiv und unter Berücksichtigung regionaler Bedarfe, weiterzuentwickeln. Das KV-System macht sich überdies nachdrücklich für die Etablierung eines sektorübergreifenden Ersteinschätzungssystems stark, um Fehlallokationen systematisch entgegenzuwirken. Einseitige und sektorenzentrierte Vorschläge sind wenig zielführend. Um künftig realitätsnahe Konzepte zu entwickeln, müssen die Experten der ambulanten Versorgung (KVen und Verbände) aktiv eingebunden werden. Ohne Einbezug der Perspektive niedergelassener Ärztinnen und Ärzte kann eine Reform der gemeinsamen Notfallversorgung nicht funktionieren, heißt es von der KBV.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung 

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