Was gibt es Aktuelles aus der Gesundheitspolitik im Dezember?

Bayerischer Ärztetag: Arbeitsbedingungen der Ärzteschaft verbessern • Junge Internisten: Weiterbildungssorgen • Forderung: Pflicht zur Videosprechstunden • Suizidprävention: Wie steht es um eine nationale Strategie?

Bayerischer Ärztetag: Arbeitsbedingungen der Ärzteschaft verbessern

Auf dem 82. Bayerischen Ärztinnen- und Ärztetag Mitte Oktober forderten die Delegierten, die Arbeits- und Rahmenbedingungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu verbessern. Sie riefen die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns auf, Verhandlungen mit den Krankenkassen zu führen, um den KV-Sitzdienst finanziell besser auszustatten. 

An das Bundesgesundheitsministerium in Berlin richteten sie die Forderung, endlich für einen adäquaten Kostenausgleich im Gesundheitswesen zur Aufrechterhaltung der ambulanten wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung zu sorgen. 

Angesichts des bestehenden und weiter zunehmenden Ärztemangels müssten Maßnahmen zur zukünftigen Sicherstellung der ambulanten Versorgung forciert werden. Entscheidende notwendige Reformen dürften nicht länger aufgeschoben werden. Der seit langem ausgearbeitete „Masterplan Medizinstudium 2020“ müsse bundesweit umgesetzt werden. Kluge Delegationskonzepte, z. B. an qualifiziertes Assistenzpersonal, eine praxistaugliche, rationale Digitalisierung, Kooperationen in Form von Praxisnetzen sowie eine ausreichende Finanzierung müssten für den zukünftigen Erhalt der Versorgung durch die Ärzteschaft realisiert werden.

Auch Bayerns ehemaliger Gesundheitsminister Klaus Holetschek hatte die Bundesregierung zum Ende seiner Amtszeit anlässlich des Ärztetages aufgefordert, entsprechende Maßnahmen anzugehen, so unter anderem den Bürokratieabbau. Holetschek, dessen Amtszeit als bayerischer Gesundheitsminister aufgrund seiner Wahl zum CSU-Fraktionsvorsitzenden nach knapp drei Jahren endete, übergab zum 8. November die politische Leitung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit an seine Nachfolgerin Judith Gerlach, MdL.

Quelle: Bayerische Landesärztekammer, Bayerisches Staats­ministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention


Junge Internisten: Weiterbildungssorgen

Die Arbeitsgemeinschaft (AG) „Junge DGIM“ vertritt die Interessen der jungen Internistinnen und Internisten innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM). Im aktuellen Entwurf zur Krankenhausreform sieht sie mit Sorge auf die NRW-Strukturvoraussetzungen, in denen Personalschlüssel für eine hochqualitative fachärztliche Weiterbildung nicht oder unzureichend berücksichtigt sind. Die Mindeststrukturvoraussetzungen in den Leistungsgruppen umfassen lediglich drei Fachärztinnen und -ärzte, die in der Regel nicht ausreichen, um eine strukturierte Weiterbildung sicherzustellen. Die AG fordert daher die Berücksichtigung der Weiterbildung durch eine dafür ausgewiesene merkliche Anhebung der Anzahl der Fachärztinnen und -ärzte in den Mindeststrukturvoraussetzungen. Eine angemessene Zahl von Assistenzärztinnen und -ärzten, die anscheinend vergessen wurden, sollte explizit aufgeführt werden.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V.


Suizidprävention: Wie steht es um eine nationale Strategie?

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, einen nationalen Präventionsplan unter anderem zum Thema Suizid umzusetzen. Die Unionsfraktion im Bundestag hat sich in einer Kleinen Anfrage (20/8997) erkundigt, wie der Stand der Dinge ist. Nach Angaben der Bundesregierung wird derzeit der „Nationale Präventionsplan“ unter Beteiligung von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik und Praxis entwickelt (Antwort (20/9296)). Zu den darunter fallenden Themen zählt die Suizidprävention. Unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums werde eine Nationale Suizidpräventionsstrategie vorbereitet. Diese soll dem Bundestag bis April 2024 vorgelegt werden. Ziel sei es, Vorschläge zur Koordinierung und Vernetzung wesentlicher Strukturen der Suizidprävention auf Bundesebene zu entwickeln, um die Grundlage für eine Verbesserung und einen Ausbau der Suizidprävention zu schaffen. Gesundheitsbezogene Aspekte von Einsamkeit seien Gegenstand der in Abstimmung befindlichen Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit.

Quelle: heute im bundestag (hib), 879/2023


Forderung: Pflicht zur Videosprechstunde

Trotz der Ausweitung der telemedizinischen Versorgung im Land gibt es laut BKK Dachverband weiteres Potenzial, die Vorteile der Telemedizin zu nutzen. Beispielsweise könne so die ambulante Versorgung in unterversorgten Regionen gestärkt werden. Die politische Interessenvertretung von 66 Betriebskrankenkassen und vier Landesverbänden hat im November ihre Forderung erneuert, Videosprechstunden für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte verpflichtend zu machen. Die Erfahrungen der Corona-Pandemie hätten gezeigt, dass eine Flexibilisierung der Leistungserbringung durch Videosprechstunden sinnvoll ist. „Um einen echten Mehrwert für Versicherte und Ärzte gleichermaßen zu schaffen, schlagen wir vor, niedergelassene Ärzte zu verpflichten, Videosprechstunden für Versicherte anzubieten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Praxis kommen können, und das Angebot transparent zu machen. Perspektivisch könnten geschulte Pflegekräfte per Video vor Ort die Diagnostik unterstützen oder Maßnahmen veranlassen“, so Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbands. Dafür könnte es attraktivere Vergütungen für telemedizinische Versorgungsangebote geben.

Hintergrund:

Mitte November gab es Anhörungen zu den geplanten Digitalgesetzen (Digitalgesetz, DigiG und Gesundheitsdatennutzungsgesetz, GDNG) im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Das DigiG  verspricht eine Stärkung der Telemedizin, insbesondere der Videosprechstunde. Sie soll fester Bestandteil der integrierten Versorgung werden. Eine Aufhebung der „mengenmäßigen Beschränkungen“ ist vorgesehen. 

Quelle: BKK Dachverband

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