Was gibt es Aktuelles aus der Gesundheitspolitik im Juni?

Steuerfreiheit des Corona-Bonus ausgeweitet • Sektorengrenzen: Belegärzteschaft schrumpft • Reaktionen auf Corona-Bonus-Regelung: Lediglich „Minimalforderung erfüllt“

Anerkennung: Steuerfreiheit des Corona-Bonus ausgeweitet 

Mit dem sogenannten vierten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die steuerfreie Auszahlung des Pflege-Bonus auch auf Arztpraxen ausgeweitet. 

Der Finanzausschuss des Bundestages hat die geplanten Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus nach eigenen Angaben erheblich verbessert. In der Sitzung des Ausschusses fügten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in den von der Bundes­regierung eingebrachten Entwurf eines vierten Corona-­Steuerhilfegesetzes insgesamt vier Änderungsanträge ein. Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen sowie die CDU/CSU. Die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich. Die Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber, die bisher bis zu einem Betrag von 3.000 € gelten sollte, wurde per Änderungsantrag auf 4.500 € angehoben. Die Voraussetzung, dass die Steuerfreiheit nur gewährt wird, wenn die Zahlung des Bonus aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolgt, wurde gestrichen. Damit sind auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers begünstigt. Der begünstigte Personenkreis wurde zudem erweitert auf Beschäftigte in Arzt- und Zahnarztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen sowie Rettungsdienste.

Quelle: heute im bundestag (hib), 251/2022


Sektorengrenzen: Belegärzteschaft schrumpft

Die Zahl der Belegärztinnen und -ärzte ist seit 2012 rückläufig, wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion mitteilt. 

Die Zahl der Belegärztinnen und -ärzte ist in den vergangenen zehn Jahren deutlich zurückgegangen. Wie aus der Antwort (20/1919) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/1583) der CDU/CSU-Fraktion hervorgeht, gab es 2012 insgesamt 5.628 Belegärztinnen und -ärzte, 2022 waren es noch 4.024. Belegärztinnen und -ärzte. 

Diese sind Vertragsärztinnen und -ärzte, die ambulant arbeiten, aber auch die Möglichkeit haben, Patientinnen und Patienten in einem Krankenhaus stationär zu behandeln. Die Fachgruppe mit den meisten Belegärztinnen und -ärzten ist die Hals-Nasen-­Ohrenheilkunde, die 2021 auf einen Anteil von mehr als einem Viertel kam, gefolgt von der Chirurgie und Orthopädie sowie der Frauenheilkunde mit rund 24 beziehungweise 11 %. Die Bundesregierung arbeitet nach eigenen Angaben an einer sektorübergreifenden Versorgung. Demnach soll die ambulante Erbringung bislang stationärer Leistungen gefördert und durch den Ausbau multiprofessioneller, integrierter Gesundheits- und Notfallzentren eine wohnortnahe, bedarfsgerechte, ambulante und kurzstationäre Versorgung sichergestellt werden. Zur besseren Verzahnung zwischen dem ambulanten und stationären Sektor sei im Koalitionsvertrag vereinbart worden, die ambulante Bedarfs- und stationäre Krankenhausplanung gemeinsam mit den Ländern zu einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung weiterzuentwickeln.

Quelle: heute im bundestag (hib), 263/2022


Corona-Bonus: Lediglich „Minimalforderung erfüllt“

Internistinnen und Internisten sehen mit der Ausweitung der Anspruchsberechtigung beim Corona-­Bonus ihre 
Minimalforderung erfüllt.

Der Berufsverband der Internistinnen und Internisten (BDI) hat mehrfach staatliche Corona-­Boni für Medizinische Fachangestellte (MFA) gefordert. Die Ausweitung der Anspruchsberechtigung für steuerfreie Boni, welche die Ampelkoalition mit dem vierten Corona-Steuerhilfe­gesetz Ende Mai beschlossen hat, sei ein Schritt in die richtige Richtung und erfülle die Minimalforderung des Verbands. „Ein staatlicher Corona-Bonus für unsere Medizinischen Fachangestellten in den Praxen wäre ein starkes Zeichen der Politik gewesen, um den großartigen Einsatz der MFA in den letzten zwei Jahren zu würdigen“, so Christine Neumann-Grutzeck, BDI-Präsidentin. Zuletzt hatten die Delegierten des BDI sich mit einem Leitantrag Ende April für eine entschiedene politische Intervention zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der ambulanten Versorgung ausgesprochen. In diesem Rahmen wurde auch die Forderung nach dem Corona-Bonus bekräftigt.

Quelle: Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI) 


MFA: Leistungen werden ignoriert

Mit dem vierten Corona-Steuer­hilfegesetz wurde die Steuerfreiheit von Sonderleistungen auf Beschäftigte im Gesundheitswesen ausgeweitet und der Betrag erhöht. Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur nachhaltigen Stärkung des Berufsbilds der Medizinischen Fachangestellten (MFA) wurde hingegen auf Grundlage der Beschlussempfehlung durch den Gesundheitsausschuss des Bundestages abgelehnt. Damit wurden auch die Anliegen zur vollumfänglichen Gegenfinanzierung der Tarifsteigerungen von MFA und zur Stärkung des Berufsbilds mit einem Federstrich vom Tisch gewischt, meint der Verband medizinischer Fachberufe. 

Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte würden bei der Stärkung ihres Berufsbilds ignoriert, sagt Hannelore König, Präsidentin des Verbands. „Es bleibt zu hoffen, dass die Arbeitgeber*innen in den Arzt- und Zahnarztpraxen die Leistungen ihrer Beschäftigten in der Pandemie mit entsprechenden steuer- und abgabefreien Sonderzahlungen im Laufe dieses Jahres honorieren. Kritisieren muss ich an dieser Stelle, dass die Zahlung – anders als bei den Pflegekräften  – freiwillig ist und die Gegen­finanzierung fehlt.“

Quelle: Verband medizinischer Fachberufe e. V.

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