Was gibt es Aktuelles aus der Gesundheitspolitik im Oktober?

Hitze: Mehr Schutz für vulnerable Gruppen • Point-of-Care-Test: Ein Spannungsfeld • Regelversorgung: Sporttherapie bei Depression • Krankenversicherung: Empfehlungen zur Finanzierung

Hitze: Mehr Schutz für vulnerable Gruppen

Die Bundesregierung will insbesondere vulnerable Gruppen künftig besser vor Hitze schützen. Der Schutz von Älteren, Kindern, Vorerkrankten, Pflege­bedürftigen, Alleinlebenden, Menschen mit Behinderungen und Wohnungslosen sei oberstes Ziel der Hitzeprävention, heißt es in der Antwort (20/8271) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/8082) der Unionsfraktion. Da es sich um eine Querschnittsaufgabe handele, habe das Bundesgesundheitsministerium Gespräche mit Experten geführt. Kurz vor dem Abschluss stehe z. B. ein Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser. Auch in der Pflege habe es Initiativen gegeben. Weitere mittelfristig wirkende Aktivitäten seien in Vorbereitung, die ab dem nächsten Sommer greifen sollen. Dabei flössen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur Erreichung von vulnerablen Gruppen mit ein.

Quelle: heute im bundestag (hib), 682/2023


Regelversorgung: Sporttherapie bei Depression

Jedes Jahr erkranken 1 bis 2 % der Deutschen erstmals an einer Depression. Patientinnen und Patienten mit einer leichten oder mittelschweren Depression soll bald eine weitere Behandlungsoption zur Verfügung stehen. Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat sich dafür ausgesprochen, dass alternativ zu einer alleinigen Psychotherapie auch eine Sporttherapie mit psychotherapeutischer Begleitung möglich sein soll. Grundlage des im September getroffenen Beschlusses sind die Ergebnisse des vom Innovationsausschuss geförderten Projekts „STEP.De“. In der Projektstudie konnte gezeigt werden, dass bei einer leichten oder mittelschweren Depression die Psychotherapie durch eine Sporttherapie wirkungsvoll ergänzt und teilweise sogar ersetzt werden kann. Der G-BA hat nun zwölf Monate Zeit, die Details des neuen Behandlungsansatzes als reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu definieren.

Weitere Informationen zu den Ergebnissen des STEP.De-­Projekts unter https://innovationsfonds.g-ba.de/beschluesse/step-de-sporttherapie-bei-depression.163 

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss


Point-of-Care-Test: Ein Spannungsfeld

Auf dem Diagnostica-Forum 2023 des Verbands der Diagnostica-­Industrie (VDGH) in Berlin war die fortschreitende Integration des Point-of-Care-Testings (POCT) in die Patientenversorgung ein zentrales Thema. Dr. Thorsten Hilbich, stellvertretender VDGH-Vorsitzender diskutierte mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ärzte- und Apothekerschaft, Politik und anderen Entscheidungsträgern. Hilbich unterstrich die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten von POCT. Allerdings sei POCT kein Allheilmittel. „Es geht darum, den richtigen Test für den richtigen Zweck zu finden.“ Die Diskussion verdeutlichte das Spannungsfeld zwischen Laborvertreterinnen und -vertretern und Befürwortern von POCT. Während Erstere POCT kritisch gegenüberstanden, sahen viele im Publikum und auf der Bühne den Nutzen, insbesondere wenn es darum ginge, die Hemmschwelle für bestimmte Tests wie z. B. sexuell übertragbare Infektionen (STIs) zu senken. „Ein Selbsttest kann den ersten Schritt darstellen. Der Gang zum Arzt und die anschließende Therapie folgen dann,“ betonte Hilbich. Ein breiter Konsens bei allen Beteiligten bestand darin, dass die Tests qualitativ hochwertig sein müssen. 

Quelle: Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH)


Krankenversicherung: Empfehlungen zur Finanzierung

Für das kommende Jahr rechnet der GKV-Spitzenverband mit einem Defizit von bis zu 7 Mrd. Euro. Der Bundestag hatte mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz im letzten Jahr beschlossen, dass das Bundesgesundheitsministerium bis zum 31. Mai 2023 Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorzulegen hat. Dies sei bis dato nicht der Fall, heißt es in einer Kleinen Anfrage (20/8083) der Unionsfraktion. Man nehme sich bei dem angekündigten Konzept zur nachhaltigen Finanzierung der GKV noch Zeit, so die Antwort (20/8269) der Bundesregierung. Wie im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz festgelegt, habe das Bundesgesundheitsministerium Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der GKV bis Ende Mai 2023 erarbeitet. Die Bundesregierung verfolge das Ziel, wichtige Vorhaben im Einvernehmen der beteiligten Ressorts zu beschließen. Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Regierung dauere an. Die Ergebnisse würden veröffentlicht, sobald die Abstimmung abgeschlossen sei.

Quelle: heute im bundestag (hib), 649/2023

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