Betriebliches Gesundheitsmanagement – 10 Punkte, die Sie regelmäßig prüfen sollten

Gesundheitsmanagement hat nicht nur die Funktion den Arbeitsplatz attraktiv zu gestalten, sondern auch präventiven Charakter, der per Gesetz verordnet ist (Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG) und viele Aspekte der Arbeitssicherheit abdeckt – zum Schutz des Praxispersonals und zum Schutz der Patienten.

 

Gesundheitsmanagement hat nicht nur die Funktion den Arbeitsplatz attraktiv zu gestalten, sondern auch präventiven Charakter, der per Gesetz verordnet ist (Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG) und viele Aspekte der Arbeitssicherheit abdeckt – zum Schutz des Praxispersonals und zum Schutz der Patienten.

1.  Der Betriebsarzt

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge geht es darum, die Praxismitarbeiter über die Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zu informieren und sie medizinisch zu untersuchen. Hierbei werden die Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet, die anzufertigen ist. Diese Aufgabe ist zwingend von einem Betriebsarzt durchzuführen, selbst wenn Sie selbst dazu in der Lage wären. Es wird hierbei zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterschieden. 

Zur Pflicht gehört die Eingangsuntersuchung sowie die nachfolgenden Untersuchungen nach maximal zwölf Monaten und anschließend nach maximal 36 Monaten. 
Angebots- und Wunschvorsorge dagegen werden je nach Bedarf entschieden, beispielsweise, wenn ein Mitarbeiter Kontakt zu einer infektiösen Person hatte oder unter einer psychischen Belastung steht. 

Die Kosten für diese Untersuchungen trägt der Arbeitgeber. Sie finden während der Arbeitszeit statt.

2.  Der Arbeitsplatz

Als Ziel wird formuliert, dass Räumlichkeiten und Ausstattung die Gesundheit des Mitarbeiters nicht gefährdet. Es sind detaillierte Vorgaben zu beachten, die die nachfolgenden Themen betreffen: Fenster, Türen, Anmeldung, Bildschirmarbeitsplätze, Funktionsräume, Aufwachraum, Toiletten, Pausenraum, Umkleidemöglichkeiten und Brandschutz. Betrachtet man die Details, gibt es eine Fülle von Vorgaben, die Sie als Arbeitgeber beachten müssen, um Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

3. Der Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz hat das Ziel die Arbeitsverfahren und Betriebsabläufe so zu organisieren, dass die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter vorausschauend berücksichtigt wird. Nachdem sie in die Praxisabläufe integriert worden sind, ist es sinnvoll diesen Bereich an einen kompetenten Mitarbeiter zu delegieren, der allen als Kontaktperson bekannt gemacht wird. Neben den Routineabläufen gilt es hier auch Vorkehrungen und Abläufe im Falle von Unfällen und Notfällen zu treffen. Auch die Wartungsintervalle der technischen Geräte sind festzulegen und zu überwachen. Wichtig ist es, in regelmäßigen Abständen die Mitarbeiter zu unterweisen und sie durchaus einzubinden, wenn es darum geht persönliche Schutzausrüstungen zu besorgen.

4.  Die Arbeitszeit

Selbstverständlich ist die Arbeitszeit im Anstellungsvertrag geregelt. Aber sind es auch die Pausen? Grundsätzlich sollten die Arbeitszeiten so gestaltet sein, dass es ausreichende Pausen gibt, um sich zurückziehen zu können. Im Praxisalltag gelingt das nicht immer, aber Folgendes sollten Sie beachten:


Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Arbeitszeit darf auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden 
gewährleistet ist. 

Ruhepausen sind vorgeschrieben und betragen 30 Minuten ab sechs Stunden Arbeitszeit und 45 Minuten ab 9 Stunden Arbeitszeit. Die Zeiten können in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. 

Gerade in Stoßzeiten sollte ausreichend Personal vorhanden sein und die Urlaubspläne sind im besten Falle gemeinsam abzustimmen, sodass das persönliche Umfeld wie Schule und Ferien des Partners berücksichtigt werden können.


 

auf einen blick1. Betriebsarzt
regelmäßige arbeits­medizinische Vorsorge durch einen Betriebsarzt
2. Arbeitsplatz
Beachtung der Vorgaben zu einem sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsplatz
3. Arbeitsschutz
Vorkehrungen und Abläufe im Falle von Unfällen und Notfällen 
Festlegung und Überwachung von Wartungsintervallen technischer Geräte 
Unterweisung der Praxismitarbeiter zu persönlicher Schutzausrüstung in regelmäßigen Abständen
4. Arbeitszeit
Arbeitszeiten so gestalten, dass ausreichende Pausen eingehalten werden können
5. Technische Geräte
regelmäßige Wartung ortsfester technischer Anlagen
6. Gefahrstoffe
Gefährdungsbeurteilung durchführen und notwendige Schutzmaßnahmen treffen
Gefahrstoffe in einem Gefahrstoffverzeichnis aufführen
Richtlinien zur Aufbewahrung von Gefahrstoffen beachten 
7. Hautschutz
Bereitstellung von Schutz-, Desinfektions- und Pflegemitteln 
gemeinsame Erarbeitung von Schutzmaßnahmen für die Haut
8. Infektionsschutz
Erfüllung der technischen, baulichen und organisatorischen Voraussetzungen, um Gefährdungspotenzial zu minimieren
9. Psychische Belastung
nachhaltigen Stress im 
Praxisalltag möglichst vermeiden
10. Weitere Vorgaben
weitere Vorgaben bezüglich Medizinprodukte, Mutterschutz, Notfallvorsorge und Praktikanten beachten

5. Technische Geräte

Technische Geräte begleiten Sie nicht nur im Behandlungszimmer, sondern befinden sich auch in der Verwaltung und in der Küche bzw. Aufenthaltsraum. Während die medizinischen Geräte zum großen Teil unter das Medizinprodukte-Recht (Medizinproduktegesetz) fallen, ist bei den weiteren technischen Geräten darauf zu achten, dass ortsfeste technische Anlagen, wie beispielsweise Boiler und Stromverteiler regelmäßig gewartet werden. Der Zustand von Kabeln, die schon lange Zeit verwendet werden, sollte immer wieder überprüft werden.

6. Gefahrstoffe

Ziel ist es, dass die Mitarbeiter sicher im Umgang mit Gefahrstoffen und kennzeichnungspflichtigen Arzneimitteln sind. Im ersten Schritt geht es darum, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die die dermalen, inhalativen und chemischen Gefährdungen formuliert. Es gilt dann die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, um diese auszuschließen. Alle Gefahrstoffe sollten in einem Gefahrstoffverzeichnis aufgeführt sein. Auch die Aufbewahrung dieser Stoffe unterliegt klaren Richtlinien, die zu beachten sind (z. B. Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS). Last but not least darf nicht jeder der Mitarbeiter mit diesen Stoffen in Berührung kommen, wie beispielsweise Jugendliche und stillende Mütter. Dies ist im Einzelfall zu überprüfen.

7.  Hautschutz

Die Hände sind täglich einer großen Belastung ausgesetzt. Daher ist es wichtig, dass die Mitarbeiter wissen, wie sie ihre Hände schützen und gesund halten können. Die Praxis stellt entsprechende Schutz- und Pflegemittel, Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Handschuhe zur Verfügung. 
Hauterkrankungen betreffen mehr als 50 % der Verdachte auf eine Berufserkrankung. Ursachen sind u. a. das lange Tragen von Handschuhen und häufiges Hände­waschen. Hier ist die Empfehlung, gemeinsam mit den Mitarbeitern zu erarbeiten, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, um die Belastung zu reduzieren. Hierzu gibt es einschlägige Informationen.

8.  Infektionsschutz

Ihre Mitarbeiter sollen wissen, wie sie sich vor Infektionsgefahren schützen können. Die Praxis erfüllt die technischen, baulichen und organisatorischen Voraussetzungen, um das Gefährdungspotenzial zu minimieren. Die Räume sind leicht zu reinigen, Armaturen sind ohne Handberührung zu bedienen und Desinfektionsmittel stehen in allen Funktionsräumen zur Verfügung. Für Punktionen und Injektionen werden sichere Instrumente genutzt. Sie verfügen über getrennte Toiletten von Patienten und Personal. Das Personal wird nach Qualifikation eingesetzt unter Beachtung der Schutzstufe 3 (nach den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, TRBA). Dass die entsprechenden Hygienemaßnahmen durchgeführt werden, spricht für sich. Auch die regelmäßige mikrobiologische Kontrolle von Waschmaschinen, Sterilisationsgeräten und Desinfektionsanlagen sollte zum Standard werden.

9. Psychische Belastung

Nachhaltiger Stress hat in der Praxis nichts verloren – sollte, wenn überhaupt ausschließlich situativ und möglichst selten auftreten. Gründe für Stress sind die Arbeitssituation selbst, wie z. B.: 

  • hohe Konzentration
  • Schicksale von Patienten
  • Angst im Umgang mit gesundheits­gefährdenden Materialien
  • Verspannungen durch falsche Körperhaltungen
  • Praxismanagement, z. B. durch Überstunden, Probleme in der Zusammenarbeit, unklare Verantwortungen

Auf den letzteren Punkt sind wir in unseren vorherigen Beiträgen eingegangen und haben Lösungen präsentiert zu den Themen Praxismanagement, Personalführung und Mitarbeiterförderung.

► Zu finden unter: www.der-niedergelassene-arzt.de/praxis/praxisalltag

10.  Sonstiges

Zum Thema betriebliches Gesundheitsmanagement gehören auch Punkte wie Medizinprodukte, Mutterschutz, Notfallvorsorge und Praktikanten, die wir an dieser Stelle nur noch erwähnen. Richtig ist, dass all diese Regelungen dazu dienen sollen, die Abläufe in der Praxis unter Berücksichtigung aller Vorschriften so zu gestalten, dass die Arbeitsbedingungen ein zufriedenes und reibungsloses Arbeiten ermöglichen. Diese Vorgaben sind zu erfüllen, können bei Miss­achtung zu empfindlichen Konsequenzen führen, die Sie vermeiden sollten. Die Motivation sollte aber nicht darin liegen Strafen zu verhindern, sondern vielmehr hierin eine Chance zu sehen Ihrer Praxis eine Attraktivität für Patienten und Mitarbeiter zu geben, von der auch Sie profitieren werden.

Uwe Zoske
Med3 Beratung für Heilberufe
Alexander-Diehl-Straße 12
55130 Mainz
06131/912 56 77
zoske@med3.net

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