Berechnung von Materialien nach GOÄ
Ähnlich dem Sprechstundenbedarf gibt es auch in der GOÄ die Möglichkeit, Verbrauchsmaterialien zu berechnen. Die Regelungen dafür sind in der GOÄ etwas verschachtelt. Man kann aber relativ leicht selbst prüfen, ob das Material in Rechnung gestellt werden darf oder nicht.
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