Ab Oktober: 12 € Mindestlohn und Minijob-Grenze von 520 €

Der Bundestag hat dem neuen Mindestlohn von 12 € und der neuen Minijob-Grenze von 520 € am 03.06.2022 zugestimmt. Arbeitgebende müssen ab Oktober ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr zahlen. Aber die neue Minijob-Grenze bringt auch Vorteile: Bei künftigen Mindestlohnsteigerungen müssen Arbeitgebende nicht mehr die Stunden anpassen. Denn die Minijob-Grenze ist zukünftig an den Mindestlohn gekoppelt.

Arbeitgebende müssen ihre Löhne prüfen und diese spätestens zum 01.10.2022 erhöhen, falls der Mindestlohn von 12 € pro Stunde nicht eingehalten wird. Bei Gehaltsbeziehern ist das Gehalt anhand der tatsächlich gearbeiteten Stunden auf einen Stundenlohn umzurechnen. Dieser Stundenlohn muss dann mindestens 12 € betragen. Dabei gilt es auch zu prüfen, ob Entgeltbestandteile beim Mindestlohn zu berücksichtigen sind oder nicht. Nicht zu berücksichtigen sind beispielsweise Sachbezüge und Firmenwagen.

Auswirkungen auf Minijobs

Bisher hat sich bei jeder Mindestlohnerhöhung die Arbeitszeit der Minijobbenden reduziert. Bei einem Mindestlohn von aktuell 9,82 € pro Stunde können Minijobbende 45,8 Stunden pro Monat (45,8 Stunden x 9,82 € = 449,76 €) arbeiten, ohne dass sie die 450-Euro-Grenze überschreiten. Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 10,45 € zum 01.07.2022 können Minijobbende nur noch 43 Stunden pro Monat arbeiten (43 Stunden x 10,45 € = 449,35 €).

Minijob-Grenze an Mindestlohn gekoppelt

Was ab wann?Seit dem 01.01.2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 € pro Stunde.

Zum 01.07.2022 ist der Mindestlohn auf 10,45 € gestiegen.

Ab dem 01.10.2022 wird der gesetzliche Mindestlohn in einem Schritt von dann 10,45 € auf 12 € erhöht. „Für Arbeitnehmer, die bisher den Mindestlohn erhalten, ist das eine Gehaltserhöhung von etwa 15 %“, rechnet Ines Mummert vor.

Ab dem 01.10.2022 wird die Mini­job-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Die Minijob-Grenze steigt dann auf 520 € pro Monat. Bei 12 € Mindestlohn kann der Arbeitnehmende dann 43,3 Stunden pro Monat arbeiten (43,3 Stunden x 12 € = 519,60 €).

Würde der Mindestlohn zum 01.01.2024 auf 12,75 € steigen, so würde sich laut Gesetz die Minijob-Grenze auf 552,50 € erhöhen. Die monatliche Stundenhöchstzahl bliebe mit 43,3 Stunden konstant. 

Was ändert sich bei Midijobs?

Midijobs sind Tätigkeiten zwischen einem 450-Euro-Minijob und einer Beschäftigung, bei der Arbeitnehmende 1.300 € monatlich verdienen. Für Arbeitnehmende haben Midijobs den Vorteil, dass sie geringere Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zahlen. Daher haben sie mehr Netto vom Brutto. Dieser Übergangsbereich erhöht sich ebenfalls zum 01.10.2022 von bisher 1.300 € auf 1.600 €. Die Gleitzone zwischen Minijob und regulärer Beschäftigung beginnt aktuell bei 450,01 €; ab dem 01.10.2022 liegt sie bei 520,01 €.

Tab.: Übersicht der Entwicklung des Mindestlohns

 

Anzuwenden ab

01.01.2022

01.07.2022

01.10.2022

Annahme 01.01.2024

Mindestlohn pro Stunde

9,82 €

10,45 €

12,00 €

12,75 €

Minijob-Grenze

450,00 €

450,00 €

520,00 €

552,50 €

Höchstarbeitszeit Minijobber

45,8 Stunden

43,0 Stunden

43,3 Stunden

43,3 Stunden

 

Ines Mummert, Steuerberaterin 

Quelle: ECOVIS WWS Steuerberatungsgesellschaft mbH

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