EBM-Reform: Auswirkungen auf den Fachbereich Urologie

Die EBM-Reform muss sich die – zum Teil harsche – Kritik der Vertragsärzte bzw. der Berufs­verbände gefallen lassen. Geschuldet ist dies insbesondere der wirtschaftlichen Umverteilung zwischen den Arztgruppen, da die „kleine“ Reform punktsummenneutral umgesetzt werden musste. Nach dieser Maßgabe wurden die technischen Leistungen abgewertet und die sprechende Medizin gefördert. Die vollzogene Abwertung werden nun v. a. die Fachbereiche spüren, die naturgemäß einen hohen technischen Leistungsanteil aufweisen wie die fachärztliche Innere Medizin, Radiologie, Strahlentherapie oder Nuklearmedizin.

downloadHonorarsimulationen EBM 2020 auf Basis des Quartals 2/2019 für die folgenden Fachbereiche finden Sie hier zum Download:

Quelle: BFS health finance

Auch im Arztgruppen-EBM der Urologen zeigt sich im Zuge der Reform eine Abwertung der technischen Leistungen zugunsten der Gesprächsleistungen, dies insbesondere bei den Grundpauschalen und Sonographien. Eine deutliche Aufwertung ist bei den GOP 26310 und 26313 erfolgt, in die das flexible Zystoskop aufgenommen und mit einem zusätzlichen Finanzvolumen in Höhe von 14,5 Millionen Euro jährlich verbunden wurde. Letztlich beschränken sich die (honorarwirksamen) Änderungen für die Fachgruppe der Urologen damit auf konkrete Leistungsbereiche, welche sich insgesamt voraussichtlich positiv für die Fachgruppe auswirken werden. 

Honorarsimulation

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) prognostiziert insgesamt eine positive Entwicklung des Fachgruppen-Honorars von 2,3 %.1 Eine vergleichende Simulationsberechnung2 einer exemplarischen urologischen Abrechnung für das Vorjahresquartal 2/2019 zeigt korrespondierend eine im Ergebnis positive Entwicklung des Honorars (s. Tab.). 

Es ist gut zu erkennen, dass den im Quartal 2/2020 schlechter vergüteten (technischen) Leistungen überwiegend unveränderte bzw. erhöhte Honorare gegenüberstehen. Die Euro-Brutto-Werte zeigen zudem, dass sich die Vergütung aufgrund des gestiegenen Orientierungspunktwertes im Jahr 2020 (10,9871 Cent gegenüber 10,8226 Cent im Jahr 2019) selbst für die Leistungen erhöht, deren Punktbewertungen nicht oder nur geringfügig verbessert worden sind. 

Neue Versandkostenregelung seit Juli

Seit dem 1. Juli 2020 sind neue Vergütungsregelungen für Porto, Fax und Kopien (Kostenpauschalen der GOP 40100 ff.) in Kraft getreten: die bisherigen Porto-Kostenpauschalen 40120 bis 40126 wurden gestrichen. Dafür werden nun elektronische Arztbriefe stärker gefördert, es gibt eine neue Fax-Kosten­pauschale (GOP 40111: 0,10 €) und für Portokosten gibt es nur noch eine Pauschale (GOP 40110: 0,81 €). Die Post- und Fax-Pauschalen unterliegen einem gemeinsamen Höchstwert, der fachgruppenspezifisch festgelegt worden ist und zukünftig schrittweise abgesenkt werden wird (Höchstwert für die Arztgruppe der Urologen bis zum 30. Juni 2021: 140,94 €). Die in der Simulation ausgewiesenen Prognosen für die bis dato noch gültigen Kostenpauschalen werden also im 3. Quartal 2020 abweichen.

Insgesamt dürfte die Praxis, deren repräsentative Abrechnung des Quartals 2/2019 hier zugrunde gelegt worden ist, bei übereinstimmender Abrechnung im Quartal 2/2020 einen Zuwachs von rund 3 % im Bruttohonorar erwarten. Dies bei ganz überwiegend verringerten Prüfzeiten, was Praxen mit hoher Scheinzahl durchaus entlasten dürfte.

Fazit

Die praxisindividuelle Honorarsimulation bestätigt die Prognose der KBV, dass sich für die Fachgruppe der Urologen keine negativen, sondern eher positive Auswirkungen im Honorar abbilden werden. Klarzustellen ist hierbei indes, dass jede Simulation mit Euro-Brutto-Werten unter der Einschränkung verstanden werden muss, dass die Berechnungen die ggf. relevanten Abweichungen der regionalen Euro-­Gebührenordnung sowie ggf. individuelle Auswirkungen der Mengensteuerung nicht berücksichtigen können.

Umsetzung in den Honorarverteilungsmaßstäben (HVM)

Wie tief mögliche Auswirkungen der Reform tatsächlich greifen werden hängt auch davon ab, inwiefern die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Bewertungsänderungen zum 01.04.2020 in ihren jeweiligen HVM umsetzen werden. Zwar dürften die Reformansätze im EBM – hier insbesondere die Förderung der sprechenden Medizin – nicht vollständig konterkariert werden. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die KVen negative Umverteilungswirkungen durch eine Anpassung der HVM im Ergebnis neutralisieren können (z. B. durch Härtefallregelungen).

Ob sich die Ergebnisse der offiziellen Prognose der KBV bzw. der individuellen Simulationsberechnungen tatsächlich als repräsentativ erweisen, wird sich daher wohl erst Ende Oktober 2020 zeigen, wenn die Restzahlungen für das Quartal 2/2020 erfolgen und die Honorarbescheide verschickt werden. 

Jede Praxis sollte die Abrechnung des Quartals 2/2020 daher einer gewissenhaften Prüfung unterziehen und hinterfragen, ob und in welcher Form auf die Auswirkungen der „kleinen“ EBM-Reform reagiert werden sollte. 

1 www.kbv.de/media/sp/EBM_Reform__bersicht_Fachgruppen.pdf; Stand 26.03.2020.
2 Für die Simulation wurden ausschließlich EBM-Leistungen zugrunde gelegt (ausgenommen: Allgemeine Laboratoriumsuntersuchungen des Abschnitts 32.2 EBM); d. h. ohne (regionale) Kennziffern und Symbolnummern, die nicht im EBM enthalten sind.

► Stand: Juli 2020

Julia Neeb-Spanel LL.M.
ist Leiterin für Recht/Services bei BFS health finance und Mitglied der Geschäftsleitung. 

Meike Kösling 
ist Abrechnungsberaterin 
bei BFS health finance.

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