Tarifvertrag für MFA – Gehaltssteigerung um insgesamt 12 %

Generell sind Tarifvereinbarungen nur dann verpflichtend, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in den entsprechenden Organisationen (AAA und VmF e. V.) Mitglied sind, was eher selten der Fall sein dürfte. Aber die Tarifgehälter gelten auch, wenn sie im Arbeitsvertrag vereinbart sind. Allemal werden die Tarife aber zur Orientierung herangezogen, sodass eine deutliche Erhöhung der Gehälter nicht ausbleiben wird. Für die eine oder andere Praxis könnte dies zu einer schwierigen Gratwanderung werden – einerseits nicht zu wenig Gehalt zahlen zu wollen, andererseits die Personalkosten im Rahmen zu halten, um die eigene Liquidität nicht zu gefährden.

Die Steigerung der Tarifgehälter um 12 % verteilt sich über drei Jahre, 6 % davon gelten bereits seit Januar 2021, zum Januar 2022 folgen weitere 3 % und ein Jahr später noch einmal 2,6 %. Da die prozentuale Erhöhung immer auf den vorherigen Wert berechnet wird, ergibt sich insgesamt eine Steigerung um 12,03 % bis Ende 2023. 

Drei Stufen für Steigerung der Gehälter

Eine weitere Neuerung kann gerade bei älteren MFA zu deutlichen Gehaltssprüngen führen, die bis zu 400 € monatlich betragen können. Die bisher auf fünf Stufen begrenzte Tabelle der Berufsjahresgruppen wurde um drei Stufen erweitert. Während es bisher für alle ab dem 17. Berufsjahr das gleiche Gehalt gab, kommen nun die Stufen ab dem 21., ab dem 25. und ab dem 29. Berufsjahr hinzu. Eine Vollzeitkraft im 30. Berufsjahr in der Tätigkeitsgruppe IV, die bisher 3.106 € erhielt, bekommt nach Tarif seit Januar 3.472 € – eine Steigerung um fast 12 % bereits im ersten Jahr.   

Mit der Einführung der neuen Berufsjahresgruppen sollen die MFA mit langjähriger Berufserfahrung aufgewertet werden, weil diese sowohl in der Versorgung als auch in der Ausbildung eine wichtige Rolle übernehmen. Mit dem insgesamt hohen Tarifabschluss soll die Abwanderung von ausgebildeten Fachkräften aus der ambulanten Versorgung in Richtung der Kliniken gestoppt werden und der Gehaltsabstand zu Pflege­fachkräften nicht zu groß werden. Eine Untersuchung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hatte kürzlich festgestellt, dass das Einstiegsgehalt einer MFA im Krankenhaus um rund 500 € höher liegt als in einer Praxis mit Tarifbindung. Vertragsarzt­praxen könnten dadurch Schwierigkeiten bei der Suche und bei der Bindung von qualifiziertem Personal bekommen. Allerdings steht den Kliniken deutlich mehr Geld zur Finanzierung des Personals zur Verfügung, weshalb sich laut Presse­mitteilung die Vertragsparteien der finanziellen Herausforderung für den ambulanten Bereich bewusst sind. Man wolle die politischen Aktivitäten zur Gegenfinanzierung der Tarifsteigerung intensivieren, heißt es. 

Ausbildungsvergütung

Auch die Auszubildenden bekommen in drei Stufen mehr Geld – die untenstehende Tabelle ist für alle verpflichtend. 

Tab.: Gehalts­tabelle für Auszubildende ab 2021

Auszubildende

2021

2022

2023

im 1. Jahr

880 €

900 €

920 €

im 2. Jahr

935 €

965 €

995 €

im 3. Jahr

995 €

1.035 €

1.075 €


Sonderzahlung steigt ab 2022

Die Sonderzahlung (ehemals die Hälfte des 13. Gehalts, das zur anderen Hälfte auf die monatlichen Zahlungen umgelegt wurde) steigt ab dem 2. Jahr der Betriebszugehörigkeit von derzeit 65 auf 70 % im Jahr 2022. 

Tarifvertrag zur Kurzarbeit

Weiterhin wurde ein Tarifvertrag zur Kurzarbeit abgeschlossen, der bis zum 31. Dezember 2021 befristet ist. Er enthält u. a. die Aufstockung zum Kurzarbeitergeld auf 80 % des Nettoentgelts und den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. 

Stand: Juni 2021

Christiane Krefeld 
Geschäftsführerin 
nilaplan Hannover • Magdeburg
Unternehmensberatung für Heilberufe GmbH
05130 377057
www.nilaplan-hannover.de 

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