BK Handekzem: Unterlassungszwang fällt weg

Am 1. Januar 2021 tritt eine entscheidende Änderung für Arbeitnehmer im Berufskrankheitenrecht in Kraft: Der sogenannte Unterlassungszwang fällt weg. Das bedeutet, dass Personen mit berufsbedingten Hauterkrankungen wie einem Hand­ekzem ihre angestammte Arbeit nicht mehr aufgeben müssen, um eine Berufskrankheit (BK) anerkannt zu bekommen – und damit rechtsverbindlich eine bessere Versorgung über die Unfallversicherung zu erhalten.


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