Positionspapier der Fachgesellschaften zur NiSV

Die Anforderungen der "Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen" (NiSV) haben zu Unsicherheiten geführt. Die Deutsche Dermatologische Lasergesellschaft (DDL e.V.) und andere Fachgesellschaften haben dazu ein Positionspapier veröffentlicht. Dieses informiert außerdem über die "technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung" (TROS).

Zitierweise: HAUT 2021;32(2):49

Editorial HAUT 2/2021

Liebe Leserinnen und Leser,

die neuen Anforderungen durch die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) hat das Ziel, die Qualität von Laser- und anderen apparativen Therapien zum Schutz der Patienten zu verbessern. Nicht-Ärzte (z. B. Kosmetikerinnen) dürfen seit diesem Jahr und erst nach Nachweis der entsprechenden Fachkunde nur noch Haarentfernungen und nichtablative Hautverjüngungen anbieten. Tattooentfernungen dürfen ab 2021 nur noch von Ärztinnen und Ärzten angeboten werden. Dennoch haben die Anforderungen der NiSV unter vielen Kollegen zu Unsicherheiten geführt. Die wichtigsten Punkte sind: 

  • Durch die NiSV werden ausschließlich Behandlungen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken geregelt. Medizinisch indizierte Behandlungen sind hiervon unberührt.
  • Nach der NiSV müssen alle Ärzte Ihre Laser­einrichtungen, intensiven Lichtquellen (IPL-Geräte), Ultraschall-, Magnet­resonanz- und Hochfrequenz- (Radiofrequenz-) Geräte bis zum 31.3.2021 bei den zuständigen Behörden anmeldet haben.
  • Zudem fordert die NiSV für Dermatologen alle 5 Jahre die Teilnahme an Fortbildungen zum Erhalt der Fachkunde Lasertherapie.

Art und der Umfang einer solchen Fortbildung sind derzeit durch die Ärztekammern noch nicht genauer definiert. Ein möglicher Nachweis wäre aber wahrscheinlich eine Teilnahme an laserspezifischen Fortbildungen, wie der Jahrestagung der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft (DDL e.V.), die vom 1.-3.10.2021 in Stuttgart stattfindet und zu der wir Sie alle herzlich einladen (www.ddl-jahrestagung.de). 

Über die NiSV hinaus müssen Laserschutzbeauftragte einen aktuellen Laserschutzkurs gemäß den technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) 2018 nachweisen. Dieser ist alle 5 Jahre zu erneuern. Da gemäß der der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-Grundsatz 303-005) derzeit reine Online-Kurse nicht ausreichen, ist ein Präsenzkurs zu präferieren. Sollte Ihr Laserschutzkurs also den Anforderungen der TROS 2018 nicht entsprechen (im Zweifel also vor 2018 absolviert worden sein), so bietet die kommende DDL-Jahrestagung hierfür eine gute Gelegenheit.

 

Positionspapier Weitere Informationen zu NiSV und TROS finden Sie in einem Positionspapier der DDL u. a. Fachgesellschaften hier.

 

Ihr
Vorstand der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft (DDL) e.V.
Dr. med. Nikolaus Seeber, DALM
Präsident der DDL

Prof. Dr. med. Peter Arne Gerber, DALM
Vize-Präsident der DDL, 
Schriftleiter der HAUT

Dr. med. Konstantin Feise
Schatzmeister der DDL
Tagungspräsident der DDL-Jahrestagung 2021 

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