Umsatzsteuer kann auch in der kinderärztlichen Praxis anfallen
Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte dürften in relativ seltenen Fällen betroffen sein. Aber dennoch: Bei Steuerprüfungen durch die Finanzbehörden könnte festgestellt werden, dass umsatzsteuerpflichtige Leistungen über die Freigrenzen hinaus liquidiert wurden. Bei dieser Arztgruppe weniger wegen ggf. umsatzsteuerpflichtiger ärztlicher Leistungen sondern wegen anderer erbrachter und berechneter Leistungen, die umsatzsteuerpflichtig sind.
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