DiGA und ePA bei Privatversicherten

Im EBM-Bereich sind die Verordnungsfähigkeit und die ärztliche Vergütung für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) klar geregelt. Gleiches gilt für das Befüllen der elektronischen Patientenakte (ePA). In der GOÄ sieht das anders aus.


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