Bessere Vergütung für Hautärzte bei kurzfristiger Terminvergabe

Seit dem 1. Januar 2023 werden für Terminvermittlungen durch die Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Abhängigkeit von der Länge der Frist bis zum Behandlungstermin höhere Zuschläge auf die dermatologische Grundpauschale gezahlt, ebenso bei Terminvermittlungen durch den Hausarzt. Alle Leistungen im Arztgruppenfall werden bei Terminvermittlung durch die TSS oder die Hausarztpraxis extrabudgetär vergütet.


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