Nur mit oder auch ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt berechnungsfähig
In den Leistungsbeschreibungen zahlreicher Gebührenordnungspositionen (GOP) ist festgelegt, dass ein (oder mehrere) persönliche Arzt-Patienten-Kontakte (APK) obligate Abrechnungsvoraussetzung sind.
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