Prüfungen wegen des Zusatzes „H“

Bei der Abrechnung der Gebührenordnungspositionen (GOP) 03220 und 03221 EBM wird derzeit vermehrt geprüft, ob Haus­ärzte den Zusatz „H“ bei den EBM-Ziffern 03220 und 03221 berechtigt angesetzt haben.


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