Nur noch wenige Patientinnen kommen mit Überweisung
Ärzte des fachärztlichen Versorgungsbereichs werden zunehmend ohne Überweisung aufgesucht. Gemäß § 24 Bundesmantelvertrag (BMV) soll der Vertragsarzt bei der Veranlassung von Leistungen durch andere Vertragsärzte eine Überweisung ausstellen, auch im Sinne einer optimalen Behandlung der Patienten. Ausschließlich auf Überweisung können Laborärzte, Infektionsepidemiologen, Nuklearmediziner, Pathologen, Radiologen, Strahlentherapeuten und Transfusionsmediziner GKV-Versicherte behandeln bzw. Probenuntersuchungen durchführen.
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