Änderungen zum 1. April 2020 für Gynäkologen

Der Bewertungsausschuss hatte die Vorgabe, die Bewertung der Leistungen auf aktueller betriebswirtschaftlicher Basis vorzunehmen und dabei insbesondere die Bewertungen der Leistungen mit einem hohen technischen Leistungs­anteil zu aktualisieren.

 


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