Anschlussbehandlung: Auch IGeL oder GKV-Leistung?

Tätowierungen, Piercings und kosmetische Operationen sind en vogue. In Frauenarztpraxen werden zunehmend Patientinnen vorstellig, die sich nach entsprechenden kosmetischen Eingriffen oder wegen Komplikationen behandeln lassen wollen oder müssen. Damit stellt sich die Frage, ob und wie Leistungen im Zusammenhang mit kosmetischen Interventionen abzurechnen sind.


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