Neurologie: ICD-10-Zusatzkennzeichen G, V, A, Z, R, L und B
Erkrankungen sind auf den Abrechnungsunterlagen und auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach dem ICD-10 zu codieren. Bei Überweisungen an andere Ärzte, bei Krankenhauseinweisungen sowie in Arztbriefen und in der eigenen Dokumentation können die Diagnosen auch im Klartext angegeben werden. Die Codierungen sind jeweils mit Zusatzzeichen anzugeben.
Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Sie haben noch keinen Zugang? Dann können Sie sich hier kostenlos registrieren.