Apotheken: Entscheidungsspielraum und Engpass-Ausgleich nötig

Mehr Entscheidungsspielraum und ein Ausgleich für den Mehraufwand beim Management von Lieferengpässen – vor dem Hintergrund des Medikamentenmangels machen die Apothekerverbände Vorschläge zum Referentenentwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG).

Angesichts anhaltender Lieferengpässe bei Arzneimitteln brauchen die Apotheken laut der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände mehr Entscheidungsspielraum bei der Abgabe von vorrätigen Medikamenten und einen Engpass-Ausgleich als Honorierung für den Mehraufwand. Im Notfall müssten Apotheken auch eigene Rezepturen und Defekturen anfertigen dürfen. Diese Vorschläge macht die Vereinigung in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes. Sie kritisiert darin das vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Papier, das aus ihrer Sicht die Problematik der Lieferengpässe nicht lösen kann. „Es fehlen Entscheidungsspielräume, die es den Apotheken rechtssicher ermöglichen, die Versorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten, wie dies in den vergangenen Corona-Jahren möglich war. Der hohe Personalaufwand wird im Referentenentwurf nicht annähernd berücksichtigt. Hier muss dringend nachgebessert werden“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA. 

Für das Management von Lieferengpässen seien selbst bei zurückhaltenden Schätzungen mindestens sechs Stunden pro Woche pro Apotheke nötig. Der Gesamtstundenaufwand pro Jahr in allen 18.000 Apotheken betrage 5,62 Mio. Stunden. Bei Arbeitgebervollkosten für pharmazeutisches Personal in Höhe von 75,91 €/Stunde ergäben sich Kosten in Höhe von rund 425 Mio. € pro Jahr. Bei etwa 20 Mio. Fällen pro Jahr, bei denen die Apotheken eine Nichtverfügbarkeit dokumentieren müssen, ergäbe sich ein Zuschlag von 21,00 €, den die ABDA für jeden Austausch fordert.

Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

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