Hartmannbund warnt: Geplante Modifizierungen sind keine Alternative zur neuen Approbationsordnung

Die geplanten Änderungen der aktuellen Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) stellen keine Alternative zu einer neuen Approbationsordnung dar, so das Fazit des Hartmannbundes. Der Verband hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zu Änderungen der ÄApprO beim Bundesgesundheitsministerium eingereicht.

Die geplanten Änderungen der aktuellen Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) stellen keine Alternative zu einer neuen Approbationsordnung dar. Das ist das Fazit einer Stellungnahme des Hartmannbundes zum Referentenentwurf zu Änderungen der ÄApprO, die der Verband Anfang Juli beim Bundesgesundheitsministerium eingereicht hat. „Gut ist, dass der ÖGD schnellstmöglich stärker in das Studium integriert werden soll. Auch die dauerhafte Festschreibung digitaler Lehrformate in der Approbationsordnung finden wir sinnvoll, solange sie einen tatsächlichen Mehrwert schafft“, erklären Anna Finger und Philip Simon, Vorsitzende des Ausschusses der Medizinstudierenden. Kritisch äußert sich der Ärzteverband allerdings dazu, dass einige der geplanten Änderungen der neuen Approbationsordnung vorausgreifen. „Niemand darf denken, dass die überfällige Reform der Approbationsordnung mit diesen Änderungen bereits erledigt ist. Wir brauchen nach wie vor u. a. eine festgeschriebene Aufwandsentschädigung in Höhe des BAföG-Höchstsatzes im Praktischen Jahr, eine gerechte Fehlzeitenregelung und vor allem die zeitnahe Umsetzung des Masterplans 2020“, stellen Finger und Simon klar.

► Die vollständige Stellungnahme des Hartmannbundes finden Sie unter https://www.hartmannbund.de/wp-content/uploads/2021/07/Stellungnahme-Aenderung-ApprO.pdf 

Quelle: Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung