Gesundheitswesen: Sprachmittlung befürwortet

Expertinnen und Experten befürworten Angebote für eine professionelle Sprachmittlung in der Gesundheitsversorgung. Die bestehenden Sprachbarrieren verhinderten in vielen Fällen eine effiziente medizinische Versorgung.

 

Das erklärten Sachverständige in einer Anhörung im Bundestag über einen Antrag (20/5981) der Linksfraktion. Die Abgeordneten äußerten sich Ende Mai in der Anhörung des Gesundheitsausschusses.

Nach Ansicht der Linksfraktion müssen Sprachbarrieren im Gesundheitssystem systematisch abgebaut werden. Die Abgeordneten fordern einen gesetzlichen Anspruch auf Sprachmittlung in der Gesundheits- und Pflegeversorgung. Die Sprachmittlung sollte dem Antrag zufolge in die Leistungskataloge der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Sozialen Pflegeversicherung sowie für den Bereich der Rehabilitation aufgenommen werden.

Der Einzelsachverständige Bernd Meyer von der Universität Mainz erklärte, die Sprachmittlung sei ein wichtiges Hilfsmittel für Fachkräfte im Gesundheitswesen. Sprachbarrieren behinderten eine effiziente Versorgung, sorgten für Reibungsverluste und benachteiligten Personen mit geringen Deutschkenntnissen. Schätzungsweise 800.000 bis eine Million Einsätze gäbe es pro Jahr, allerdings mit einer voraussichtlich langen Anlaufphase. Nach Ansicht des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer kämen für diese Aufgabe nur qualifizierte und offiziell zugelassene Sprachmittler infrage. Da es in der Patientenversorgung auch um Gefühle gehe, schieden digitale Hilfsmittel aus.

Der GKV-Spitzenverband wies darauf hin, dass eine Kostenübernahme für Sprachmittlung durch GKV und Sozialer Pflegeversicherung mangels einer gesetzlichen Regelung derzeit nicht in Betracht komme. Sollte eine solche Leistung eingeführt werden, wäre eine Finanzierung über Steuern denkbar.

Quelle: heute im bundestag (hib), 393/2023

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