Mutterschutz: Gleiche Rechte für selbstständige Ärztinnen

Der Frauenausschuss des Hartmannbundes mahnt, die Benachteiligung von niedergelassenen Ärztinnen bei Mutterschaftsleistungen zu beenden.

„Niedergelassene Ärztinnen haben keinen Anspruch auf die Zahlung von Mutterschaftsgeld. Auch die gesetzlichen Mutterschutzfristen gelten für niedergelassene Ärztinnen als selbständig Tätige nicht. Dass muss sich ändern“, fordert Dr. Wenke Wichmann, Sprecherin des Ausschusses Ärztinnen im Hartmannbund, anlässlich der Ausschuss-Sitzung zum internationalen Frauentag am 8. März 2023. „Die Benachteiligung betrifft neben niedergelassenen auch alle anderen Kolleginnen, die sich selbständig gemacht haben – sei es im Medizinjournalismus, im Notdienst oder mit einem Start-up. Bereits 2010 wurde eine EU-Richtlinie verabschiedet, die Mitgliedsstaaten verpflichtet, für selbständige und angestellte Frauen gleichwertige Mutterschaftsleistungen zu gewähren. Jetzt muss ein eindeutiges Signal für eine praxisnahe und existenzsichernde Umsetzung der EU-Richtlinie gesetzt werden.“ Der Ausschuss Ärztinnen im Hartmannbund unterstützt damit die Forderungen nach Geschlechtergerechtigkeit der Petition „Gleiche Rechte im Mutterschutz für selbständige Schwangere“, die im vergangenen Sommer an den Bundestag gerichtet wurde. „Wir brauchen eine geschlechtergerechte Regelung, die es Ärztinnen in der Niederlassung ermöglicht, Mutterschutz- und Elternzeiten wahrzunehmen, ohne dass dies die Versorgung einschränkt und Ärztinnen wirtschaftlich in Bedrängnis bringt“, bekräftigt Dr. Dr. Galina Fischer, ebenfalls Sprecherin des Ausschusses. Der zunehmende Ärztinnen-, Ärzte- und Fachkräftemangel sei Grund genug, eine von der Gesellschaft getragene Lösung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für niedergelassene Ärztinnen und alle selbständigen Frauen in Deutschland zu finden, ergänzt Co-Sprecherin Dr. Sabine Wedekind.

Quelle: Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V.

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