Was gibt es Aktuelles aus der Gesundheitspolitik im August?

Antigen-Schnelltests: Strengere Regeln • Kleine Anfrage: Wie ist der Stand der neuen GOÄ? • Klimawandel: Gemeinsames Lagezentrum „Hitze“ • Eröffnung: KV-Praxen in Berlin und Bayern

Antigen-Schnelltests: Strengere Regeln

Die Laborärztinnen und -ärzte in Deutschland äußern sich zu den Konsequenzen aus den Vorgaben der Europäischen Union (EU) für das deutsche Infektionsschutzgesetz. In der Diskussion um die bis zum 23. September 2022 abzuschließende Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes spricht sich der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) dafür aus, in Deutschland schrittweise die strengeren Regeln für Antigen-Schnelltests anzuwenden, die ab Mai 2025 in der gesamten EU gelten. „Ab Mai 2025 werden die Coronavirus-Schnelltests in die höchste Risikoklasse D der EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika eingestuft. Eigentlich dürften sie bereits seit dem 26. Mai 2022 nicht mehr von medizinischen Laien eingesetzt werden, die EU hat aber den Übergangszeitraum um drei Jahre verlängert. Der Bund sollte jetzt schon auf die Risikoeinstufung reagieren und den Schnelltest-Einsatz in gewerb­lichen Testzentren nicht mehr finanzieren. Im Vergleich zu den Selbsttests gibt es keinen wissenschaftlich erwiesenen Mehrnutzen der Testzentren-Tests“, sagt Dr. Andreas Bobrowski, Vorsitzender des BDL. Die Bürgertests seien weder dazu geeignet, eine akute Infektion sicher nachzuweisen, noch eine Infektion bei asymptomatischen Personen zuverlässig auszuschließen.1 In einem weiteren Schritt solle die Feststellung einer Coronavirus-Erkrankung nur noch durch Ärztinnen und Ärzte erfolgen, wie dies im Infektionsschutzgesetz für fast alle anderen Erreger vorgeschrieben sei.

1 www.cochrane.org/de/CD013705/INFECTN_wie-genau-sind-schnelltests-zur-diagnose-von-covid-19 

Quelle: Berufsverband Deutscher Laborärzte e. V.


GKV-Finanzen: Lücke im nächsten Jahr größer als gedacht

Der Finanzbedarf in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll deutlich höher sein als bislang vom Bundes­gesundheitsministerium angenommen.

Das IGES Institut hat im Auftrag der DAK-Gesundheit errechnet, dass die Finanz­lücke 2023 bei 19 Milliarden € liegt und bis 2025 auf über 30 Milliarden € ansteigt. Im Fall eines wirtschaftlichen Einbruchs infolge eines Gasembargos durch Russland würde der Finanzbedarf im kommenden Jahr bereits rund 24 Milliarden € betragen. Der Vorstandsvorsitzende der DAK-­Gesundheit, Andreas Storm, fordert deshalb, den Entwurf für ein GKV-­Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) zu überarbeiten: „Weder begrenzt das Gesetz wirksam den Beitragsanstieg noch stabilisiert es langfristig die GKV-Finanzen. Das ist ein Destabilisierungsgesetz.“ Der Gesetzentwurf sollte aus Storms Sicht überarbeitet werden. Mit Blick auf 2023 brauche es eine verlässliche Grundlage für den Schätzerkreis im Herbst dieses Jahres. Dem müsse ein zusätzlicher Gesetzentwurf für den Zeitraum ab 2024 folgen, der die GKV-Finanzen nachhaltig reformiert. Der Kassenchef kritisierte insbesondere den vorgesehenen Griff in die Rücklagen der Kassen. Dieser hätte zur Folge, dass die Zusatzbeiträge weiter angehoben werden müssten als bislang vorgesehen.

Quelle: DAK-Gesundheit


Klimawandel: Gemeinsames Lagezentrum „Hitze“

Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt hat ein bundesweites Hitze-Alarmsystem gefordert, um Hitzetote zu vermeiden. „Ein nationaler Hitzeplan sollte auf wissenschaftlicher Grundlage temperaturabhängige Alarmstufen sowie die jeweils zu ergreifenden Maßnahmen insbesondere für Risikogruppen vorschlagen und die entsprechenden Zuständigkeiten transparent machen“, sagte Reinhardt der dpa am 23. Juli in Berlin. Ein bundesweites Lagezentrum solle Maßnahmen zum Hitze­schutz beobachten und die Menschen über Belastungen bei Hitze informieren. Das Lagezentrum solle zudem ein kontinuierliches Monitoring und Reporting zum Stand der Hitzemaßnahmen gewährleisten sowie in Abstimmung mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Information der Bevölkerung über die Intensität hitzebedingter Belastungsfaktoren sicherstellen. Ziel des Vorhabens: Hitzebedingte Erkrankungen und Todesfälle vermeiden und einer Überlastung des Gesundheitssystems vorbeugen. Darauf sei Deutschland derzeit schlecht vorbereitet, meinte Reinhardt.

Quelle: Bundesärztekammer


Kleine Anfrage: Wie ist der Stand der neuen GOÄ?

Nach einer möglichen Reform der GOÄ erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/2934) im Bundestag. Die Abgeordneten möchten u. a. wissen, ob bei einer Novellierung der GOÄ eine Verschiebung von der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung gegeben sei, ob sich der Ärztemangel durch eine Reform verschärfen könnte und die GOÄ auch zukünftig den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und das gesamte ärztliche Leistungsspektrum abbilden werde. Der PKV-Verband hatte zuletzt den Bundesgesundheits­minister dazu aufgefordert, eine moder­ne GOÄ umzusetzen.

Quelle: heute im bundestag (hib), 390/2022

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