Wirtschaftlichkeitsprüfung: Kassen kündigen Rahmenvorgaben

Bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 26. März hat die Kündigung der Rahmenvorgaben Wirtschaftlichkeitsprüfung durch den GKV-Spitzenverband für Empörung gesorgt.

„Mitten in dieser Zeit, in der wir eine Pandemie bekämpfen, kündigt der GKV-Spitzenverband die Rahmenvorgaben Wirtschaftlichkeitsprüfung. In der Fußballersprache nennt man das eine Blutgrätsche“, kommentierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, das Vorgehen in einer Pressemitteilung. Die Kündigung habe die KBV am Vortag der Vertreterversammlung erreicht. Vor gut einem Jahr habe man sich mit den Krankenkassen noch darauf verständigt, das Regressrisiko für die niedergelassenen Ärzte deutlich zu verringern und ihnen Erleichterungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu verschaffen. Diese Verständigung habe der GKV-Spitzenverband nun einseitig aufgekündigt, nachdem einige regionale Kassenverbände die Verhandlungen mit den KVen blockiert hätten. 

Auf Nachfrage des Wirtschaftsmagazins beim GKV-Spitzenverband hieß es: „Die Vereinbarung wurde mit Wirkung zum 31. Oktober 2021 gekündigt. Es ist noch genug Zeit, nun die weiteren Schritte gemeinsam mit der KBV zu gehen“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.

Hintergrund

Die Aktualisierung der Rahmenvorgaben sei v.a. aufgrund des 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) notwendig geworden, so die KBV. Es sieht u.a. vor, dass bei Regressen für verordnete Leistungen nicht mehr die gesamten Kosten der als unwirtschaftlich erachteten Leistung erstattet werden müssen, sondern nur noch der Differenzbetrag zwischen unwirtschaftlicher und wirtschaftlicher Leistung.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband

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