Zweitmeinung: Immer mehr Ärzte berechtigt

Die Zahl der für eine Zweitmeinung verfügbaren Ärztinnen und Ärzte wächst kontinuierlich.

Dies zeigt der Bericht zur Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) im Jahr 2022 eine entsprechende Genehmigung erhalten haben. Besonders viele dieser Expertinnen und Experten stehen zum Thema Schulterarthroskopie (512) und zu Implantationen von Knieendoprothesen (443) bereit. Erheblich stieg die Zahl der Zweitmeinungsgebenden zu Wirbelsäuleneingriffen an. Sie hat sich allein im zweiten Jahr des Bestehens dieses Verfahrens versechsfacht. Bezogen auf alle planbaren Eingriffe, für die es ein Zweitmeinungsverfahren gibt, verteilen sich die registrierten Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2022 wie folgt (s. Tab.).

Berichte wie diesen erstellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jährlich für den Gemeinsamen Bundesausschuss. Sie zeigt darin, wie viele Anträge auf eine Genehmigung als Zweitmeiner gestellt, genehmigt und abgelehnt wurden. Vertrags-, Krankenhaus- und Privatärztinnen und -ärzte können Zweitmeinungsleistungen ambulant oder stationär abrechnen, wenn sie eine KV-Genehmigung haben. Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht seit Ende des Jahres 2018 zu mittlerweile elf Eingriffen.

Leistung

Zweitmeinung 2022

Zweitmeinung 2021

Schulter­arthroskopie

512

451

Implantation einer Knieendoprothese

443

341

Hysterektomie

417

426

Eingriffe an der Wirbelsäule

302

50

Tonsillektomie

252

245

Amputation b diabetischem Fußsyndrom

106

63

Herzkatheteruntersuchungen, Ablationen am Herzen

62
(in 2022 neu)

Implantation Herzschrittmacher, Defibrillator oder CRT-Aggregat

82
(in 2022 neu)

 

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

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