Pandemie: Mehrkosten für Sonderaufwendungen in Arztpraxen

Das Zwischenergebnis einer aktuellen Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt: Über 1.000 Euro Mehrkosten pro Praxis und 2-3 Wochenstunden Mehrarbeit für Ärzte und Praxispersonal sind während der Corona-Pandemie entstanden. Einer der größten Kostentreiber ist die IT.

► In der COVID-19-Pandemie haben niedergelassene Ärzte pro Praxis bisher durchschnittlich mehr als 1.000 Euro Sachkosten für Schutzausrüstung (z.B. Trennwände für einen besseren Infektionsschutz in der Praxis) aufwenden müssen.

► Zudem sind pandemiebedingt für die Ärzte und Praxisteams im Schnitt wöchentlich jeweils 2-3 Stunden Mehrarbeit angefallen. Besonders häufig wurden die verstärkte Nutzung von Videosprechstunden und die Änderung im Terminmanagement genannt.

Kostentreiber

Gefragt wurde unter anderem nach den Aufwendungen für Mitarbeiterschulungen zum Terminmanagement und zum Datenschutz sowie was die Integration eines Online-Terminservice in das Praxisverwaltungssystem (PVS) kostete.

Mehr als 6.000 Euro mussten Praxisinhaber 2019 durchschnittlich für IT ausgeben – das entspricht einer Steigerungsrate von fast 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

► Insbesondere die Kosten für PVS stiegen mit 400 Euro überdurchschnittlich stark an. #

► Die Ausgaben für die Implementierung der DSGVO schlugen 2019 im Durchschnitt mit fast 2.000 Euro zu Buche. Zentrale Kostenpositionen waren hier die Beschaffung von Soft- und Hardware sowie Personalschulungen.

Das sind die wichtigsten Zwischenergebnisse einer aktuellen Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zu besonderen Kosten im Praxismanagement. Mit der Befragung soll eine belastbare Datenbasis dazu geschaffen werden, welche Auswirkungen das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) für das Terminmanagement hat und welche Kosten durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstanden sind. Auch die Kosten aufgrund der Covid-19-Pandemie werden einbezogen. Die Befragung lief vom 15.06. bis 15.08.2020. Rund 1.800 Arztpraxen von 53.000 Vertragsarztpraxen und Vertragspsychotherapeutenpraxen haben sich bis Anfang August daran beteiligt.

Mehrkosten sollen bei Honorarverhandlungen berücksichtigt werden

„Die deutlichen Mehrkosten, die die Vertragsärztinnen und -ärzte durch das COVID-19-Pandemiemanagement und die Umsetzung der DSGVO schultern müssen, sind derzeit nicht im Orientierungswert abgebildet. Der ambulante Schutzwall, der die Kliniken vor einer Überforderung ihrer Versorgungskapazitäten bewahrt hat, hat standgehalten. Die damit einhergehenden Sonderaufwendungen müssen bei den nun anstehenden Honorarverhandlungen berücksichtigt werden“, forderte Dr. Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzender des Zi.

► Stand: August 2020

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi)

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