Übermittlung von Behandlungsdaten an den Hausarzt durch Urologen
Wie auch andere Ärzte des fachärztlichen Versorgungsbereichs erlebten Urologen eine unangenehme Überraschung: Bei Prüfungen der Abrechnung beziehungsweise der dazugehörenden Dokumentationen wurde festgestellt, dass Leistungen, für die die Übermittlung einer Befundkopie an den Hausarzt Abrechnungsvoraussetzung ist, gestrichen wurden, weil die Befundübermittlung nicht belegt werden konnte. Das Wirtschaftsmagazin für den Urologen gibt dazu Hinweise.
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