Übermittlung von Behandlungsdaten an den Hausarzt durch Urologen

Wie auch andere Ärzte des fachärztlichen Versorgungsbereichs erlebten Urologen eine unangenehme Überraschung: Bei Prüfungen der Abrechnung beziehungsweise der dazugehörenden Dokumentationen wurde festgestellt, dass Leistungen, für die die Übermittlung einer Befundkopie an den Hausarzt Abrechnungsvoraussetzung ist, gestrichen wurden, weil die Befund­übermittlung nicht belegt werden konnte. Das Wirtschaftsmagazin für den Urologen gibt dazu Hinweise.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung