AU und Rezepte: Papierform noch bis Juni 2022 möglich

Zur Sicherstellung der Versorgung hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Richtlinie festgelegt, dass Krankschreibungen und Rezepte auch noch im neuen Jahr in Papierform ausgestellt werden können. Damit soll erreicht werden, dass der Praxisbetrieb zu Jahresbeginn reibungslos läuft. Die Regelung gilt bis 30. Juni 2022.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat in einer Richtlinie festgelegt, dass Krankschreibungen und Rezepte bis Ende Juni 2022 in Papierform ausgestellt werden können. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erhalten mit der verlängerten Frist die Möglichkeit, etablierte Prozesse bis zum 30. Juni 2022 weiter zu nutzen, falls die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das Ausstellen von eRezepten technisch nicht umsetzbar ist. Sie können AU-Bescheinigungen und Arzneimittelrezepte übergangsweise auch komplett in Papierform ausstellen. 

Hintergrund

Hintergrund für die Regelung ist, dass bereits jetzt absehbar ist, dass die Prozesse zum Ausstellen und Übermitteln von eAU und eRezepten zum 1. Januar nicht durch alle Arztpraxen nutzbar sein werden. Die betroffenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte könnten dann für ihre Patientinnen und Patienten weder Rezepte noch AU-Bescheinigungen ausstellen. Durch die Richtlinie wird dies verhindert.

Die KBV geht davon aus, dass die erforderlichen Prozesse und Komponenten für eAU und eRezept frühestens Mitte 2022 flächendeckend zur Verfügung stehen werden. Ärztinnen und Ärzte sind weiterhin aufgefordert, schnellstmöglich die notwendigen Komponenten wie einen KIM-Dienst oder den elektronischen Heilberufsausweis zu bestellen. 

  • Auf einen BlickDie KBV hat in einer Richtlinie festgelegt, dass Krankschreibungen und Rezepte übergangsweise in Papierform ausgestellt werden können
  • Die Regelung gilt bis 30. Juni 2022
  • AU-Bescheinigungen und Arzneimittelrezepte können übergangsweise auch komplett in Papierform ausgestellt werden

 

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung