Öffentliche Fördermittel bei Praxisgründung und -nachfolge

Viele Ärzte stehen irgendwann vor der Entscheidung, in eine freiberufliche Niederlassung zu gehen. Für die Praxisgründung oder -nachfolge mit allen damit verbundenen Herausforderungen stehen Fördermittel zur Verfügung, die individuell genutzt werden können.

Beratungsförderung

In aller Regel wird zur Begleitung einer Praxisgründung Unterstützung in Anspruch genommen. Zum Beispiel kann eine Vorgründungsberatung gefördert werden. Inhalte können etwa eine Standortanalyse oder auch die Unterstützung bei der Personalsuche sein. Die Vorgründungsberatung ist in nahezu allen Bundesländern förderfähig, je nach Bundesland werden vier bis zehn Beratungstage gefördert. Pro Tag wird ein Zuschuss in Höhe von 400 – 500 EUR zu den Kosten gewährt.

► Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein bieten anstelle von Zuschüssen andere Förder­arten an.

Dabei wird gelegentlich aufgrund der Komplexität unterschieden, ob es sich um eine Neugründung oder eine Nachfolge handelt.

► Voraussetzung: Das Unternehmen muss für die jeweilige Beratung autorisiert sein.

Zuschüsse für Investitionen

Oftmals gibt es auch Zuschüsse für Praxisgründer, um die notwendigen Investitionen zu tätigen oder den Kaufpreis zu zahlen. Diese kommen sowohl von den Bundesländern, der zuständigen Kassenärzt­lichen Vereinigung (KV) und immer häufiger auch von Kommunen. Die Förderungen betragen je nach Versorgungsgrad und Standort zwischen 5.000 und 70.000 EUR, inzwischen werden in zahlreichen Gebieten sowohl Fach- als auch Haus­ärzte gefördert. Unterschieden wird zumeist, ob es sich um eine Neugründung, die Praxisübernahme oder die Gründung einer Zweigpraxis handelt, die Förderhöhen sind entsprechend unterschiedlich.


Es lohnt sich immer ein Anruf bei der KV, der Ärztekammer oder auch der Wirtschaftsförderung, um zu erfahren, ob und wenn ja welche Förder­gelder bereitstehen. Wichtig: Immer erst Förderungen beantragen, bevor z. B. ein Zulassungsantrag gestellt, ein Kaufvertrag geschlossen wird oder Investitionen getätigt werden.


Förderkredite

Die Praxisgründung geht meist mit einem Kredit einher, um den Kaufpreis, notwendige Investitionen und auch die Überbrückung der Anlaufphase sicherzustellen. Es gibt Förderkredite, die mit interessanten Konditionen und der Möglichkeit einer Bürgschaft ausgestattet sind. Als Praxisgründer zählt man dabei in der Regel in den ersten fünf Jahren.

Den meisten ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) bekannt, die bundesweit subventionierte Kredite anbietet. Hinzu kommen die jeweiligen Landes­förderbanken, die diese Kredite weiter subventionieren und damit in der Regel nochmals günstiger sind. Die Antragstellung erfolgt immer über die jeweilige Hausbank. Oftmals ist eine Haftungsfreistellung für die Hausbank vorgesehen, so dass weniger Sicherheiten hinterlegt werden müssen und die Kreditzusage leichter erfolgen kann. Die Hinzunahme von Förderkrediten sollte daher immer in die Überlegungen der Praxisfinanzierung einfließen.

Der Gründungszuschuss

Um die finanzielle Unsicherheit gerade in der Startzeit zu überbrücken, liquide zu bleiben und den Lebensunterhalt sicherzustellen kann je nach individuellen Voraussetzungen der Gründungszuschuss beantragt werden. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss, den man erhält, wenn man aus der Arbeitslosigkeit den Schritt in die Selbständigkeit geht. Dies geschieht häufig im Anschluss an die Weiterbildungszeit oder die Elternzeit, oder nach einer bewussten Kündigung, um in Ruhe den Start in die Praxis zu planen.

Der Gründungszuschuss wird individuell berechnet und orientiert sich am vormals bezogenen Gehalt, sowie den persönlichen und familiären Verhältnissen des Antragstellers und kann bis zu 18.000 EUR betragen. Eine sorgfältige Prüfung und eine gute Vorbereitung der Antragstellung ist wichtig, um den Zuschuss zu erreichen.

Fazit

Es gibt einen riesigen Strauß an Förderungen, auch Weiterbildungen und Qualifizierungen werden gefördert, gelegentlich sogar Umzugskosten. Eine individuelle Recherche ist notwendig – und lohnenswert.

 

Lara Bäumer
Praxisstark GbR – individuelle ­Lösungen für Arztpraxen und MVZ.
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