„Segelanweisung“ für IGeL: So rechnen Sie IGeL korrekt ab

Nach wie vor wird kontrovers erörtert, ob und welche Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen angeboten und privat liquidiert werden dürfen. Die Ärztekammern haben in Zusammenarbeit mit den KVen eine sogenannte „Segel­anweisung“ erstellt, in der die Grundsätze der vertragsärztlichen Behandlung und des Anbietens von IGeL erörtert werden.


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