Hinweise zur Gestaltung des Personalbereichs

Über den Erfolg einer Arztpraxis entscheiden neben den Fähigkeiten des Arztes vor allem die Kompetenzen der Mitarbeiter. Sie sind nicht nur medizinisch ausgebildete Assistenten, sie sind auch ein Aushängeschild der Praxis. Entsprechend sollte der Umgang zwischen Arzt und Mitarbeiter professionell und darüber hinaus der Arbeitsplatz, speziell die Mitarbeiterbereiche, anerkennend freundlich gestaltet sein. Zu diesen Bereichen zählen ein Pausenraum, ein Sanitär- und ein Umkleidebereich.

Pausenraum

Pausenräume sind gemäß Arbeitsstättenrichtlinien Räume, in denen sich Ange[1]stellte während einer Arbeitspause erholen können. Sie ermöglichen den Beschäftigten eine angemessene Regeneration ihrer Arbeitskraft.
In einer Arztpraxis sind diese Räume ein unverzichtbarer Bestandteil des betrieblichen Alltags. Denn den Angestellten steht in der übrigen Praxis ansonsten kein adäquater Raum zur Verfügung. Es ist ihnen nicht zuzumuten, etwa an der Anmeldetheke oder im Flur ihre Pause zu verbringen.
Die grundlegenden Anforderungen für diese Räume sind laut Arbeitsstättenrichtlinien:
• eine ausreichende Grundfläche und Höhe, das bedeutet pro Mitarbeiter eine Fläche von 1m², jedoch mindestens 6m² zzgl. Verkehrsweg und zzgl. Teeküche mit ausreichender Bewegungsfläche
• ausreichendes Tageslicht
• eine zweckentsprechende Ausstattung mit zumindest Kühlschrank, Kaffeemaschine, Mikrowelle und Abfalleimer mit Deckel
• bequeme Sitzmöglichkeiten und saubere Essplätze
• insgesamt: ansprechend, gepflegt und funktional

Sanitärbereich

Angestellte in einer Arztpraxis haben Anspruch auf von den Patienten separate Toilettenräume. Die Größe der Sanitärräume einschließlich der Anzahl von Toiletten, Urinalen und Handwaschgelegenheiten hängt von der Anzahl der Mitarbeiter und der Gleichzeitigkeit der Nutzung ab. Zusätzlich sind sie ab neun Beschäftigten für Männer und Frauen getrennt einzurichten, sofern keine zeitlich getrennte Nutzung sichergestellt werden kann.
Allgemein sind die Räume mit verschließbaren Zugängen und einer entsprechenden Anzahl von Toilettenbecken zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl reicht dabei von einer Toilette und einer Handwaschgelegenheit für bis zu zehn beschäftigte Damen bis hin zu elf Toiletten und vier Handwaschgelegenheiten für bis zu 250 Beschäftigte.
Zusätzlich müssen die Handwaschgelegenheiten mit fließendem Wasser und geeigneten Mitteln zum Reinigen und Abtrocknen ausgestattet sein.
Bei mehr als einer Toilettenzelle pro Toilettenraum bzw. direkter Zugangsmöglichkeit aus den Arbeitsräumen ist außerdem ein Vorraum erforderlich.

Umkleide

In einer Arztpraxis ist es betriebsbedingt erforderlich, dass besondere Arbeitskleidung getragen wird. Entsprechend müssen den Angestellten auch Umkleidebereiche zur Verfügung gestellt werden. Es ist nicht akzeptabel, wenn auch leider häufig noch üblich, dass ein Umkleidebereich in den Pausenraum integriert ist.
Hier ein Beispiel eines durchdachten und regelkonformen Umkleideraumes:
Bei der Gestaltung und Einrichtung gilt es entsprechend folgende Vorgaben zu beachten:
• Für Männer und Frauen sind getrennte Umkleiden einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen.
• Abfallbehälter, Spiegel und Kleiderablage müssen bereitgestellt werden
• Schutz gegen Einsichtnahme von außen, sei es durch die Tür zur Umkleide, sei es durch Fenster nach außen
• Abschließbarer Raum
• Ausreichende Größe, d.h. pro Beschäftigter Bewegungsfläche von 0,5m² zuzüglich Verkehrsweg und Spindfläche
• Für je vier Beschäftigte, die den Umkleideraum gleichzeitig nutzen, muss mindestens eine Sitzgelegenheit zur Verfügung stehen.
• Zur Aufbewahrung der Kleidung und die Verschlussmöglichkeit von Wertsachen wie Handtasche oder Handy muss für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach vorhanden sein, z.B. Schränke mit einem Mindestmaß von 0,30m x 0,50m x 1,80m
• Sind die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit stark geruchsbelästigenden Stoffen oder einer sehr starken Verschmutzung ausgesetzt, muss eine Trennung der Arbeits- und der persönlichen Kleidung vorhanden sein. Dieses kann durch zwei getrennte Schränke oder einen längsgeteilten Schrank erfolgen, wo[1]durch sich das Mindestmaß der Schränke erhöht.

Fazit

Für eine erfolgreiche Praxis ist die persönliche und fachliche Qualität der Mitarbeiter eine wichtige Voraussetzung. Neben selbstverständlichen Verpflichtungen seinen Angestellten gegenüber, sollte der Arzt als Arbeitgeber auch ein aufmerksames Auge auf die sonstigen Bedürfnisse seiner Mitarbeiter werfen. Dazu zählt das Schaffen einer positiven Arbeitsatmosphäre, die sich gerade in einem positiv-freundlich gestalteten Pausenraum widerspiegelt.
Das Ergebnis sind zufriedene und damit leistungsorientierte Mitarbeiter. Dies spüren auch die Patienten und lassen sie vertrauensvoll wiederkehren.

Anja Knoop Dipl.-Ing. (FH)
Architektin atmosphärebommert . knoop . architekten PartGmbB
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